Hochschulen

Leitfaden zur Forschung mit Gesundheitsdaten erstellt

  • Dienstag, 6. Januar 2026
/Supapich, stock.adobe.com
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Wiesbaden – Einen Leitfaden zum Datenschutz in der medizinischen Forschung hat die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) zusammen mit dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Alexander Roßnagel, erstellt. Er soll helfen, wissenschaftliche Projekte rechtssicher umzusetzen.

„Forschende müssen eine große Vielfalt datenschutzrechtlicher Normen beachten, die unterschiedliche Datenschutzbehörden nicht immer einheitlich auslegen“, erläuterte Georg Ertl, Generalsekretär der DGIM. Daraus resultierten Unklarheiten, die die Forschung hemmten und wertvolle Zeit kosteten, so der Würzburger Kardiologe.

Der Leitfaden zeigt anhand realer Beispiele aus der Inneren Medizin, wie Forschungsprojekte rechtssicher und zugleich praktikabel umgesetzt werden können. Schritt für Schritt erklärte das Autorenteam, welche Datenschutzprinzipien gelten, wie Einwilligungen gestaltet sein müssen und wie Forschende mit Verantwortlichkeiten und Dokumentationspflichten umgehen sollten.

„Datenschutz und Forschung stehen nicht im Widerspruch – wenn klar ist, wie die Regeln anzuwenden sind. Der Leitfaden liefert Bausteine für die notwendige Orientierung“, so Roßnagel.

Ein Kapitel widmet sich multizentrischen Projekten und dem Teilen von Daten zwischen verschiedenen Forschungseinrichtungen oder Standorten. Der Leitfaden beschreibt, wie vertragliche Regelungen, abgestimmte Datenschutzkonzepte und technische Maßnahmen wie Pseudonymisierung gelingen können.

Der Leitfaden soll als „Living Document“ regelmäßig um neue Fallbeispiele und Lösungen ergänzt werden. Forschende sind eingeladen, ihre offenen Fragen an die DGIM heranzutragen, die diese gemeinsam mit dem Datenschutzbeauftragten prüfen und in künftige Versionen aufnehmen wird.

hil

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