Ärzteschaft

Leitlinie „Delir und Verwirrtheitszu­stände inklusive Alkoholdelir“ grundlegend aktualisiert

  • Mittwoch, 23. Dezember 2020
/ysuel, stock.adobe.com
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Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) hat eine aktualisierte Version der S2-Leitlinie „Delir und Verwirrtheitszustände inklusive Alkoholdelir“ herausgegeben. „Das Delir ist eine potentiell lebensbedrohliche Erkrankung mit einer Letalität von über 30 Prozent und tritt mit zunehmendem Lebensalter immer häufiger auf. Ein Delir bedarf umgehender Diagnostik und Therapie, um sekundär verbleibende kognitive Einschrän­kungen zu vermeiden“, hieß es aus der Fachgesellschaft.

Im kürzlich publizierten Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders (DSM-5) wurden die Kriterien für das Delir revidiert. „Danach müssen Regulationsstörungen der Aufmerksamkeit vorhanden sein, die gemeinsam mit Bewusstseinsstörungen quantitativer Art (Vigilanz) oder qualitativer Art auf­treten, betreffend das Denken, die Wahrnehmung oder andere kognitive und emotionale Leistungen“, erläutert Matthias Maschke, Trier, der die aktualisierte Leitlinie federführend betreut hat.

Die akute Symptomatik dürfe nicht allein durch eine vorbestehende Erkrankung erklärt sein und sollte nicht im Zusammenhang mit einem Koma oder Erwachen aus dem Koma beobachtet werden. Frühere Begriffe wie „hirnorganisches Psychosyndrom“, „Durchgangssyndrom“ oder „akute organische Psychose“ sollten nicht mehr benutzt werden, so die Autoren.

„Typische Neuroleptika wie Haloperidol oder atypische Neuroleptika wie Risperidon beziehungsweise Ziprasidon sollten nach neueren Studien nur mit großer Zurückhaltung eingesetzt werden. Die Aufent­halts­dauer auf der Intensivstation wird durch diese Medikamente nicht verkürzt“, so die Autoren weiter.

Medikamentöse Strategien zur Delirvermeidung beschränkten sich auf das Absetzen von Risikomedika­tionen und die Vermeidung von Psychopharmaka und Substanzen mit anticholinerger Wirkung.

„Neuroleptika, Cholinesterasehemmer und Melatoninderivate zeigten bislang keinen überzeugenden Nutzen“, so die Leitlinienautoren. Zur Vermeidung des postoperativen Delirs könne aber unter Monitorbedingungen Dexmedetomidin sinnvoll sein.

hil

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