Ärzteschaft

Leitlinie zu Adipositas im Kindes- und Jugendalter aktualisiert

  • Donnerstag, 7. Mai 2026
/tournee, stock.adobe.com
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Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) und die Deutsche Adipositas Gesellschaft (DAG) haben ihre Leitlinie „Therapie und Prävention der Adipositas im Kindes- und Jugendalter“ vorzeitig aktualisiert. Hintergrund sind Erkenntnisse zur Therapie mit GLP-1-Rezeptoragonisten bezüglich des Körpergewichts und der kardiometabolischen Risikofaktoren bei Kindern und Jugendlichen.

„Seit der letzten Leitlinienversion im Jahr 2019 hat sich die Evidenz zur medikamentösen Therapie der Adipositas im Kindes- und Jugendalter grundlegend weiterentwickelt“, erklärte der Leitlinienkoordinator Martin Wabitsch vom Universitätsklinikum Ulm.

Denn mehrere randomisierte kontrollierte Studien hätten klinisch relevante Effekte einer Therapie mit GLP-1-Rezeptoragonisten bei Kindern und Jugendlichen mit Adipositas gezeigt. Außerdem lägen entsprechende Zulassungen für das Jugendalter vor.

„Vor diesem Hintergrund war ein Abwarten bis Anfang 2027 fachlich nicht vertretbar“, so Wabitsch. Die jetzt vorgestellte Leitlinienversion ist eine Konsultationsfassung. Interessierte können sie bis zum 15. Juni dieses Jahres kommentieren.

Die Leitliniengruppe hat entsprechend der Evidenzlage zwei neue Empfehlungen zur medikamentösen Therapie verabschiedet: Bei Adipositas kann eine medikamentöse Therapie ab dem zugelassenen Mindestalter als Ergänzung einer leitliniengerechten Lebensstilintervention in Betracht gezogen werden.

Bei Kindern und Jugendlichen mit extremer Adipositas oberhalb des 99,5. Perzentils und bei anhaltender Gewichtszunahme sollte die medikamentöse Therapie in spezialisierten Zentren unter klar definierten Kriterien erwogen werden.

„Kinder und Jugendliche mit extremer Adipositas tragen ein erheblich erhöhtes Risiko für Typ-2-Diabetes, arterielle Hypertonie, Dyslipidämie und kardiovaskuläre Folgeerkrankungen“, so Wabitsch. Eine medikamentöse Therapie sei in diesen Fällen eine relevante Alternative zur bariatrisch-chirurgischen Therapie.

Die Leitliniengruppe fordert in diesem Zusammenhang, dass die Krankenkassen die Kosten für die medikamentöse Therapie übernehmen.

„Die aktuelle Evidenzlage zeigt deutlich, dass es sich nicht um eine Lebensstilintervention handelt, sondern um die Behandlung einer chronischen Erkrankung“, erläuterte Stephanie Brandt-Heunemann aus der Leitliniengruppe. „Liegen eine hohe Evidenzqualität und eine entsprechende Zulassung vor, darf sich die Versorgungspraxis dem nicht entziehen“, forderte sie.

An der Aktualisierung haben neben der DGKJ und der DAG 21 Fachgesellschaften und zwei Selbsthilfegruppen mitgewirkt. Die reguläre Gesamtüberarbeitung der Leitlinie ist weiterhin für Januar 2027 vorgesehen.

hil

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