Medizin

Leitlinie zur chronischen Herzinsuffizienz schränkt Indikationen für apparative Therapien ein

  • Freitag, 23. Februar 2018
Stetoskop und Herzschrittmacher auf EEG-Bild /Swapan, adobe.stock.com
Die Indikation für Schrittmacher und Defibrillatoren wurde in der Neuauflage der Leitlinie weiter eingeschränkt auf klinische Charakteristika, bei denen ein klarer Nutzen belegt ist. /Swapan, adobe.stock.com

Berlin/Frankfurt/Würzburg – Der häufigste Grund für eine Klinikeinweisung ist in Deutschland eine chronische Herzinsuffizienz. Da es sich bei den Patienten meist um ältere und multimorbide Menschen handelt, weisen die Autoren der überarbeiteten Neuauflage der Nationalen Versorgungsleitlinie (NVL) im Deutschen Ärzteblatt ausdrücklich auf den Medikationsplan hin, der seit Oktober 2016 verpflichtend ist (Dtsch Arztebl Int 2018; 115 (8): 124-30). Dieser soll Ärzten und Apothekern dabei helfen, problematische Ko-Medikationen zu vermeiden.

gie

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