Ärzteschaft

Leitlinie zur Rehabilitation sensomotorischer Störungen überarbeitet

  • Mittwoch, 3. Mai 2023
/picture alliance, Zoonar, Robert Kneschke
/picture alliance, Zoonar, Robert Kneschke

Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) und die Deutsche Gesellschaft für Neurorehabilita­tion (DGNR) haben eine neue Version ihrer S2k-Leitlinie „Rehabilitation sensomotorischer Störungen“ vorge­stellt.

Diese Störungen können zum Beispiel nach einem Schlaganfall auftreten, aber auch bei zahlreichen anderen neurologischen Erkrankungen. Grundsätzlich können sich neuronale Netzwerke dabei an veränderte Umge­bungsbedingungen anpassen.

Die Symptome und Funktionsstörungen sind wegen dieser Plastizität häufig zu einem gewissen Grad reversi­bel. Bekannt ist zum Beispiel, dass in den ersten Wochen nach einem Schlaganfall eine mehrwöchige Phase einer verstärkten Neuroplastizität besteht, in welcher die stärksten motorischen Verbesserungen eintreten und durch Trainingsbehandlung besonders gut unterstützt werden können.

Die sensomotorische Rehabilitation trägt der Leitliniengruppe zufolge wesentlich dazu bei, dass Betroffene genesen und ihre Selbstständigkeit bei den Aktivitäten des täglichen Lebens zurückgewinnen. „Auf diese Weise kann Pflegebedürftigkeit vermieden und Teilhabe am sozialen Leben nachhaltig gefördert werden“, sagte der DGNR-Leitlinienkoordinator Thomas Platz.

Die Rehabilitation sensomotorischer Störungen sollte gemäß der neuen Leitlinie einen funktionswieder­herstellenden Ansatz verfolgen, um Aktivitäten und Teilhabe zu fördern.

„Wichtig ist, dass die sensomotorische Rehabilitation in die individuell indizierte Neurorehabilitation inte­griert wird“, erklärte der DGN- Leitlinienkoordinator Gereon Nelles.

Das schließe Maßnahmen der stationären und teilstationären Rehabilitation und Frührehabilitation ebenso ein wie die weiterführende ambulante Behandlung, Eigentraining und Reha-Sport.

hil

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