Vermischtes

Lesbisches Paar verliert gegen Deutschland vor Gerichtshof

  • Mittwoch, 13. November 2024
/splendens, stock.adobe.com
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Straßburg – Deutschland hat nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nicht die Rechte lesbischer Eltern verletzt. Das Privat- und Familienleben des Paares sei nicht wesentlich beeinträchtigt, weil eine der Mütter das Kind adoptieren müsse, entschieden die Richter in Straßburg. Das Paar habe dadurch keine besonderen Schwierigkeiten in ihrem Alltag vorweisen können.

Geklagt hatten zwei Frauen, die seit 2010 in einer eingetragenen Partnerschaft lebten. 2013 brachte eine von ihnen einen Sohn zur Welt. Benutzt wurde dafür eine Eizelle der Partnerin und eine anonyme Samen­spende.

In der Geburtsurkunde wurde allerdings nur eine der Frauen – jene, die das Kind zur Welt gebracht hatte – als Mutter aufgeführt. Die andere musste den Sohn adoptieren, um als Elternteil anerkannt zu werden.

Das Paar wehrte sich dagegen vor einem deutschen Gericht, allerdings erfolglos. Daher zogen sie bis nach Straß­burg. Sie machten geltend, dass sie diskriminiert würden, weil nicht beide automatisch als Mütter eingetragen worden seien.

Ein ähnlicher Fall zur sogenannten Stiefkindadoption ist derzeit beim Bundesverfassungsgericht in Karls­ruhe an­hängig. Eine entsprechende Reform, die eine solche Adoption überflüssig machen würde, war ei­gentlich geplant. Ob diese Reform nun noch kommt, ist allerdings wegen der geplatzten Koalition der Bundesregierung unklar.

Der EGMR mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat. Die von der EU unabhängigen Or­gane des Gerichts setzen sich für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein.

dpa

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