Lieferengpässe bei Arzneimitteln weiter in der Diskussion

Bad Segeberg/Berlin – Die Diskussion um Lieferengpässe bei Arzneimitteln reißt nicht ab. „Der Patient bekommt nicht mehr sein gewohntes Arzneimittel. Bei Medikamenten, bei denen ein Austausch nicht möglich ist, muss auf Alternativpräparate zurückgegriffen werden“, kritisierte jetzt die Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Schleswig-Holstein, Monika Schliffke.
Dies könne eine komplexere Therapie zur Folge haben. Bei chronisch Kranken, die regelmäßig Tabletten nehmen müssten, sei die Umstellung auf alternative Medikamente umständlich und für den Patienten unangenehm, warnte sie.
Zusammen mit dem Apothekerververband des Landes kritisiert die KV, dass die Lieferengpässe zudem einen erheblichen Mehraufwand für Ärzte und Apotheker bedeuteten. „Unsere Apotheken im Land müssen ständig prüfen, welche Medikamente überhaupt noch vorhanden und welche Alternativen erhältlich sind“, sagte Peter Froese, Vorsitzender des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein.
Aktuell listet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte mehr als 260 Arzneimittel mit Lieferschwierigkeiten auf, wobei Impfstoffe nicht berücksichtigt sind. „Das Motto kann jetzt nur lauten: Mehr Flexibilität, weniger Regulierung“, machten Schliffke und Froese klar.
Die Lieferengpässe sind auch für die Hersteller ein Thema. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) schlägt jetzt fünf politische Maßnahmen gegen die Engpässe vor. Sie rufen nach einer gesetzlichen Regelung für die Mehrfachvergabe bei Rabattverträgen. So sollten Zuschläge mindestens drei Anbietern erteilt werden.
Darüber hinaus will der BPI, dass Rabattausschreibungen mit Standortbezug ausgebaut werden. Die Verfügbarkeit solle steigen, indem mindestens ein Zuschlag an einen pharmazeutischen Unternehmer mit Produktionsstätte in Europa vorgeschrieben werde. Arzneimittel „Made in Europe“ sei grundsätzlich stärken.
Ebenso wünscht sich die Industrie mehr Flexibilität bei der Zulassung alternativer Quellen und des Herstellungstransfers. „Um die Verfügbarkeit von Arzneimitteln zu gewährleisten, bedarf es im Falle eines drohenden Engpasses einer flexiblen Möglichkeit zur Umstellung der Quelle von Wirk- oder Hilfsstoffen oder des Wechsels von Herstellstätten“, so der BPI.
Um die Verbesserung der Liefersicherheit im Krankenhaus zu verbessern, sollen nach Ansicht des Verbandes sowohl Apothekenbetreiber als auch die pharmazeutische Industrie durch die Vereinbarung geeigneter Vertragsbedingungen zur Verbesserung der Lieferfähigkeit eines Arzneimittels beitragen. Dazu gehörten unter anderem belastbare Abnahmeprognosen und „eine Preisgestaltung unter Berücksichtigung der gewährleisteten Lieferfähigkeit der Produkte“.
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