Politik

Linke befürchtet drastische Zunahme von Armut

  • Montag, 10. August 2026
/picture alliance, Klaus-Dietmar Gabbert
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Berlin – Die Linkspartei befürchtet durch die Politik der Bundesregierung eine drastische Zunahme von Armut in Deutschland. Im Blick hat die Linke dabei vor allen die Kürzungspläne von Union und SPD. „Das ist ein sozialer Erdrutsch, der sich da anbahnt“, sagte Vorstandsmitglied Ulrich Schneider heute in Berlin bei der Vorstellung einer „Sozialabbau-Bilanz“ seiner Partei.

Der frühere Vorsitzende des Paritätischen Gesamtverbands warf der Regierung vor, „ohne sozialpolitischen Plan“ vorzugehen. Zudem gefährde sie den Zusammenhalt in der Gesellschaft, wenn bestimmten Gruppen die Bedürftigkeit abgesprochen werde – etwa bei der Einstufung in Pflegestufen.

Von den angedachten Kürzungen seien Menschen betroffen, die keine Lobby hätten und meistens auch keine Ersparnisse, um die Einschnitte aufzufangen. „Die Kürzungspolitik trifft mit hoher Präzision die Einkommensschwächsten dieser Gesellschaft“, hieß es in dem Bilanzpapier der Linken. Dies sei ein „vehementer Angriff auf unser soziales Sicherungssystem, der die Armut in Deutschland erheblich vertiefen wird“.

Konkret genannt werden im Gesundheitsbereich Mehrbelastungen durch höhere Zuzahlungen bei Medikamenten und Kürzungen beim Zahnersatz. In der Pflegeversicherung dürften knapp eine Million Pflegebedürftige von dem geplanten Wegfall des Entlastungsbetrages in der Pflegestufe 1 betroffen sein.

Weitere Menschen würden wegen verschärfter Kriterien in niedrigeren Pflegestufen bleiben und dadurch weniger Leistungen erhalten, hieß es. Gleichzeitig würden „in den Pflegeheimen die Kosten explodieren“, wenn der durchschnittliche Eigenanteil der Bewohner weiter ansteige.

Die von den Linken genannte Zahl von acht Millionen Betroffenen wird in dem Papier nicht im Detail aufgeschlüsselt. Eingerechnet sind nach den Worten von Schneider Berechtigte für den Empfang von Wohngeld, Kindersofortzuschlag, Unterhaltsvorschuss und BAföG sowie Pflegebedürftige und jeweils mitbetroffene enge Angehörige – nicht jedoch generell Rentner, gesetzlich Krankenversicherte oder Empfänger von Elterngeld.

afp/dpa

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