Linke ruft nach Schutz vor Mobbing am Arbeitsplatz

Berlin – Die Bundestagesfraktion Die Linke will Arbeitnehmer besser vor Mobbing schützen. Sie hat deshalb die Bundesregierung in einem Antrag dazu aufgerufen, einen Gesetzentwurf zum Schutz vor Mobbing vorzulegen, der Mobbing als eigenen Rechtsbegriff definiert und analog zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz Betroffenen einen Rechtsanspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bietet.
Zudem solle der Gesetzentwurf das Arbeitsschutzgesetz im Hinblick auf Prävention zur Vermeidung von Mobbing und Bossing ergänzen. Darüber hinaus hat die Fraktion den Erlass einer Anti-Stress-Verordnung angemahnt, die auch das Problem von Bossing und Mobbing adressiert, bereichsspezifische Prävention vorschreibt sowie wirksame, angemessene und abschreckende Bußgelder und Strafsanktionen für Zuwiderhandlungen regelt.
Den Antragstellern zufolge sind derzeit über eine Million Erwerbstätige in Deutschland Mobbing ausgesetzt. Diese Beschäftigten werden wiederholt über einen längeren Zeitraum am Arbeitsplatz schikaniert, benachteiligt, ausgegrenzt und angefeindet – auch von Vorgesetzten. Das sogenannte Bossing sei die schlimmste Variante von Mobbing.
Die Folgen für die Betroffenen seien weitreichend, heißt es in dem Antrag. So seien Mobbingopfer häufig Stress und psychischem Druck ausgesetzt, die zu einer posttraumatischen Belastungsstörung führen könnten. Betroffene seien diesen Fällen mit der Bewältigung der erlebten Ereignisse überfordert.
Mobbing könne aber auch Herz- und Kreislaufstörungen, Hautkrankheiten, Missbrauch von Medikamenten und Alkohol, Depressionen und Persönlichkeitsstörungen auslösen.
„Die Folgen von Mobbing richten auch gesamtgesellschaftlich Schaden an, ökonomisch, betrieblich und gesellschaftlich“, betonten die Antragsteller. Der geschätzte volkwirtschaftlichen Schaden liege bei bis zu 25 Milliarden Euro pro Jahr.
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