Linksfraktion verlangt mehr Geld für mobile Luftfilter in Schulen

Berlin – Die Linksfraktion im Bundestag verlangt von der Bundesregierung mindestens 400 Millionen Euro an Zuschüssen an Länder und Kommunen für mobile Luftfilter in Schulen. „Das Ziel muss garantierter und sicherer Präsenzunterricht sein“, sagte die wissenschaftspolitische Sprecherin der Fraktion, Nicole Gohlke. Noch eine Schließungsrunde wäre für Kinder, Eltern und Lehrkräfte nicht verkraftbar.
Die Bundesregierung fördert den Einsatz von Lüftungstechnik in der Coronakrise nach einem Beschluss aus dem vergangenen Jahr mit 500 Millionen Euro bis 2024. Um die Mittel nutzen zu können, müssen die Länder sich ebenfalls finanziell beteiligen. Die Mittel sind nicht nur für Schulen, sondern auch andere öffentliche Gebäude vorgesehen. 200 Millionen werden nach einem Kabinettsbeschluss von Mitte Juli für mobile Luftfilter in Schulen vorgesehen.
Die fachliche Expertise für „Fragen der Innenraumlufthygiene“ lieferte der Bundesregierung eine Expertenkommission des Umweltbundesamts (UBA), wie aus einer Antwort des Wirtschaftsministeriums an Gohlke hervorgeht. Zudem habe es einen Austausch zwischen mehreren Ministerien gegeben. „Separate Expertenanhörungen wurden nicht durchgeführt.“
Das Umweltbundesamt empfehle wo immer möglich zum Luftaustausch die Fenster zu öffnen oder stationäre Anlagen zu nutzen. Wo beides nicht oder nicht ausreichend möglich sei, könnten hingegen mobile Luftreiniger sinnvoll sein.
Gohlke kritisierte das. „Die Bundesregierung muss sich fragen lassen, ob sie die Einschätzungen von externen Sachverständigen schlicht nicht hören wollte, weil ihr die Anschaffung der Mobilgeräte zu teuer war“, erklärte sie. „Da werden Millionen Schüler ins nachweislich belastende Homeschooling geschickt und die Bundesregierung dreht über Monate Däumchen.“
Das Bundesamt für Strahlenschutz mahnt derweil zur Vorsicht beim Einsatz bestimmter Luftfilter. „In der Coronapandemie können mobile Raumluftreinigungsgeräte in Kindergärten und Schulen eine sinnvolle Ergänzung zu den bereits bewährten Hygienemaßnahmen sein“, sagte die Präsidentin des Bundesamts für Strahlenschutz, Inge Paulini.
Wenn dabei aber UV-C-Strahlung eingesetzt werde, sollte aus Sicht des Bundesamts für Strahlenschutz zusätzlich zur Wirkung der Geräte auf virenbelastete Luft vor allem auch der Schutz des Menschen vor UV-C-Strahlung sichergestellt werden.
UV-C-Strahlung ist UV-Strahlung mit vergleichsweise kurzer Wellenlänge. Sie könne Haut und Augen schädigen und sei nachgewiesenermaßen krebserregend, mahnte Paulini. „Kinder müssen mehr noch als Erwachsene vor möglichen Spätfolgen geschützt werden.“
Es gebe allerdings bereits zahlreiche hilfreiche Erfahrungen mit der Desinfektion von Luft, Wasser, Oberflächen und Lebensmitteln mithilfe von UV-C-Strahlung, so Paulini. Bei der Desinfektion komme sie zum Einsatz, wenn keine Menschen im Raum seien oder die Quelle gut abgeschirmt werden könne. „Diese Anwendungsfälle sind aus Sicht des Strahlenschutzes unproblematisch und sollten auch zum Einsatz gebracht werden.“
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