Liposuktion bei Lipödem weiter keine Kassenleistung

Berlin – Liposuktion bei Lipödem wird bis auf Weiteres keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute entschieden. Der Grund: Das Gremium sieht zwar „das Potenzial als erforderliche Behandlungsalternative“. Für eine endgültige Entscheidung sei die Basis der vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse jedoch zu gering. Der G-BA entschied daher heute, die laufende Bewertung der Methode auszusetzen und eine Erprobungsstudie auf den Weg zu bringen, mit der offene Fragen beantwortet werden können.
„Wir wissen um den Leidensdruck der Patientinnen und die großen Erwartungen, die mit der Anwendung der Liposuktion verbunden sind“, sagte Harald Deisler, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung, in einer Mitteilung nach der G-BA-Plenumssitzung. Man habe bei der Aufnahme des Beratungsverfahrens die Hoffnung gehabt, gute wissenschaftliche Studien zum medizinischen Nutzen des Eingriffs für die Patientinnen zu finden. Dies sei aber nicht der Fall gewesen. Eine Erprobungsrichtlinie soll voraussichtlich im Januar 2018 beschlossen werden.
Das Verfahren zur Bewertung der Liposuktion bei Lipödem geht auf einen Beratungsantrag der Patientenvertretung aus dem Jahr 2014 im G-BA zurück. Diese zeigte sich mit dem heutigen Beschluss entsprechend unzufrieden. „Wir sind sehr enttäuscht über die Entscheidung, da die Liposuktion bei Lipödem die einzige wirksame Methode ist, um diese schwere Fettverteilungsstörung zu behandeln“, sagte Marion Tehler, Patientenvertreterin im G-BA von der Lipödem-Hilfe Deutschland.
Ihrer Auffassung nach ist die Datenlage ausreichend, zumal der positive Effekt des Fettabsaugens in diesem Fall „eigentlich fast schon logisch“ sei. Tehler bezeichnete die Methode darüber hinaus als „relativ sicher“. „Sie ist die einzige kausale Therapie der starken Schmerzen, Blutergüsse, fast unerträglichen Spannungs- und Schweregefühl der Arme und Beine und den sehr belastenden Bewegungseinschränkungen“, erläuterte sie. Betroffene wollten nicht mehr mit Krankenkassen und Gerichten über eine Erstattung der Kosten streiten.
Eine Hoffnung haben die Patientenvertreter aber nach dem heutigen Tag: Da der G-BA zumindest ein Potenzial der Liposuktion beim Lipödem erkannt habe, hoffe man darauf, dass die Kassen „nun einfacher die Kosten, zumindest im stationären Bereich – auch außerhalb der Studie – übernehmen“. Die Patientenvertretung drängt nun auf einen zügigen Beschluss der Erprobungsrichtlinie, damit die Studie schnell starten kann.
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