Lob und Kritik für neues Pflegezeitgesetz
Berlin – Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) sieht sich beim Entwurf ihres Gesetzentwurfes „zur besseren Vereinbarkeit von Familien, Pflege und Beruf“ von Experten und Interessenvertretungen bestätigt. Das zeigte eine öffentliche Anhörung gestern im Familienausschuss. Danach ist vor allem der geplante Rechtsanspruch auf eine Familienpflegezeit und das zinslose Darlehen während dieser Zeit zur Finanzierung des Lebensunterhaltes positiv.
Die Regelung sieht vor, dass Angehörige ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Wochenstunden verringern können. Zu befürworten sei außerdem die zehntägige berufliche Auszeit zur Organisation der Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen, so die geladenen Sachverständigen.
Unterschiedlich bewerteten sie aber die Regelung, dass der Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit nur für Angestellte von Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten gelten soll. Sandra Hartig vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) betonte, dass dieser Rechtsanspruch Unternehmen zusätzliche organisatorische Belastungen aufbürde und ihre Flexibilität bei der Personalplanung weiter einschränke. Davon seien vor allem kleine und mittlere Unternehmen stark betroffen. Der DIHK plädiere deshalb dafür, den Rechtsanspruch erst ab einer Betriebsgröße von 50 Beschäftigten zu gewähren.
Dies sieht der Deutsche Gewerkschaftsbund naturgemäß anders: Die Vertreterin des DGB, Anja Weusthoff, forderte im Gegenteil, den Rechtsanspruch allen Arbeitnehmern zu gewähren, also auch solchen in Betrieben mit weniger als 15 Mitarbeitern. Noch immer seien es vor allem Frauen, die die Pflege von Angehörigen übernähmen. Frauen würden aber zum überwiegenden Teil in kleineren und mittleren Betrieben arbeiten, führte Weusthoff aus.
Anja Ludwig vom Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) warnte davor, die Wirkung des geplanten Gesetzes zu überschätzen. Die Weiterentwicklung des Familienpflegezeitgesetzes sei zwar ein richtiger Schritt, könne aber nur eine Maßnahme in einem Gesamtpaket sein, um die Pflegesituation in Deutschland zu verbessern.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: