Louisiana will Zugang zu Abtreibungspille einschränken

Washington – Der US-Bundesstaat Louisiana will den Zugang zur Abtreibungspille einschränken. Das Repräsentantenhaus des Südstaats stimmte gestern für einen Gesetzentwurf, der die Abtreibungspille als „gefährliche Substanz“ einstuft und den Besitz ohne ärztliche Verschreibung unter Strafe stellt.
Er muss noch vom Senat Louisianas und gegebenenfalls vom Gouverneur des Bundesstaats gebilligt werden. Schwangerschaftsabbrüche sind in Louisiana bis auf wenige Ausnahmen verboten.
Der Gesetzentwurf sieht vor, den Besitz der häufig für Schwangerschaftsabbrüche benutzten Präparate Mifepriston und Misoprostol ohne ärztliche Verschreibung mit bis zu fünf Jahren Haft und einer Geldstrafe von 5.000 Dollar (etwa 4.600 Euro) zu bestrafen. Zugelassene Ärzte wären davon ausgenommen, ebenso wie schwangere Frauen, wenn sie das Präparat für sich selbst besitzen.
Louisiana verbietet fast alle Schwangerschaftsabbrüche, seit das Oberste Gericht der USA im Jahr 2022 das landesweite Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch aufgehoben hatte. Seitdem liegt die Zuständigkeit für das Abtreibungsrecht bei den einzelnen Bundesstaaten. Rund 20 konservativ geprägte Bundesstaaten haben das Recht auf Abtreibung seitdem abgeschafft oder drastisch eingeschränkt.
US-Vizepräsidentin Kamala Harris kritisierte den Schritt des Repräsentantenhauses von Louisiana scharf. Sie warf Ex-Präsident Donald Trump vor, dafür verantwortlich zu sein.
Die Demokraten haben das Abtreibungsrecht zu einem zentralen Thema in ihrem Präsidentschaftswahlkampf gemacht und werfen Trump – der bei der Präsidentschaftswahl im November voraussichtlich erneut für die Republikaner kandidieren wird – vor, er sei für die Verbote in mehreren Bundesstaaten verantwortlich.
Trump hatte während seiner Amtszeit drei konservative Richter für den Supreme Court nominiert.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: