Lungenärzte mahnen Ausnahmeregelung für Dosieraerosole an

Berlin – Die Europäische Kommission sollte für die Herstellung treibgasbetriebener Dosieraerosole inhalativer Medikamente bis 2030 eine Ausnahmeregelung erteilen. Das mahnten heute gemeinsam verschiedene Fachgesellschaften an. Hintergrund ist eine geplante EU-Verordnung, die nur noch eine begrenzte Herstellung treibgasbetriebener Dosieraerosole ab 2025 vorsieht.
Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP), Deutsche Lungenstiftung (DLS), Deutsche Atemwegsliga, Bundesverband der Pneumologen, Schlaf- und Beatmungsmediziner (BdP) sowie der Verband Pneumologischer Kliniken (VPK) wiesen heute darauf hin, dass Asthmapatienten auf Inhalatoren angewiesen seien, die mit klimaschädlichen Treibgasen betrieben werden.
Es mangele an umweltfreundlichen Alternativgeräten, die den medizinischen Anforderungen gerecht würden. „Insbesondere für die am schwersten Erkrankten könnte dann keine sichere Therapie mehr gewährleistet werden. Das gilt auch für künstlich beatmete Patienten“, sagte DPG-Präsident Torsten Bauer.
Angewiesen auf Inhalatoren mit den derzeit zum Teil noch klimaschädlichen Druckgasen seien seiner Ansicht nach in Deutschland neben rund 3,5 Millionen Menschen mit medikamentös behandeltem Asthma auch 2,6 Millionen Patienten mit dauerhaft verengten Atemwegen durch die chronische Lungenerkrankung COPD.
Darüber hinaus seien für die Inhalationstherapie in einer Notsituation treibgasbetriebene Dosieraerosole derzeit in den allermeisten Fällen nicht zu ersetzen.
„Die Forderung nach einem sofortigen Verbot oder der generellen Umstellung auf beispielsweise Pulverinhalatoren würde den komplexen medizinischen Anforderungen aktuell noch nicht gerecht“, betonte Bauer.
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