Mädchen stirbt nach Narkose: Arzt wegen Mordes verurteilt

Frankfurt/Main – Der Fall sorgt seit Jahren für Aufsehen – und beschäftigt die Justiz: Ein Anästhesist hat mehreren Kindern in einer Zahnarztpraxis in Kronberg verunreinigtes Narkosemittel verabreicht, ein kleines Mädchen stirbt. Nun wurde der Fall erneut am Frankfurter Landgericht verhandelt und der Mann zu dreizehneinhalb Jahren Haft verurteilt.
Er habe sich etwa des Mordes und des versuchten Mordes in drei Fällen schuldig gemacht, erklärte der Vorsitzende Richter Alexander El Duwaik. Unter anderem habe der 69-Jährige mit Verdeckungsabsicht gehandelt. Es sei ein „besonderes Verfahren“, das uns einiges abverlangt habe. „Bei vielen Zeugen ist es emotional geworden.“
Im September 2021 hatte der Mediziner, der auf ambulante Narkosen in Zahnarztpraxen spezialisiert war, in der Praxis im Taunus erst einer erwachsenen Frau und dann vier Kindern aus derselben Flasche Propofol gespritzt. Schon beim ersten Kind war das Narkosemittel verunreinigt. Der deutsche Arzt beging zudem weitere eklatante Hygienefehler und arbeitete ohne die vorgeschriebene Assistenzkraft.
Trotz ihres desolaten Zustands schickte er drei der Kinder nach Hause. Das vierjährige Mädchen, das an dem Tag als Letztes dran war, starb nachts in der Praxis auf dem Behandlungsstuhl. Ein Junge und ein weiteres Mädchen mussten in der Frankfurter Uniklinik künstlich beatmet werden und überlebten nur knapp.
Unter anderem soll der ehemalige Arzt die Mutter und die Großmutter des vierjährigen Mädchens stundenlang beschwichtigt und immer wieder behauptet haben, eine Einweisung ins Krankenhaus sei nicht notwendig, bis es zu spät war. Als in den Tagen nach ihrem Tod auch die anderen Kinder Symptome einer Sepsis hatten, soll er sich ähnlich verhalten haben.
Nach dem Tod des Mädchens in der Kronberger Praxis war der Mann 2024 in erste Instanz unter anderem wegen Totschlags von einer anderen Kammer des Frankfurter Landgerichts zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft ging das nicht weit genug: Sie legte erfolgreich Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein.
„Das war heute ein wichtiges und richtiges Urteil“, sagte die Staatsanwältin Constanze Jung nach dem neuerlichen Urteil heute. Vor allem habe es nach sechs Jahren endlich die entscheidende Frage beantwortet, warum der Angeklagte es unterlassen habe, die Kinder rechtzeitig in ein Krankenhaus zu bringen. „Die Antwort lautet, weil er eben seine vorangegangenen Behandlungsfehler verdecken wollte.“
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