Politik

Mammografie-Screening künftig ab 45 Jahren Kassenleistung

  • Donnerstag, 15. Oktober 2026
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Berlin – Frauen in Deutschland sollen künftig bereits ab 45 Jahren Anspruch auf eine Mammografie zur Brustkrebsfrüherkennung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) beschloss heute einstimmig die entsprechende Ausweitung des Mammografie-Screenings und senkte damit die bisherige untere Altersgrenze von 50 Jahren um fünf Jahre. Die Patientenvertretung trug diese Entscheidung ausdrücklich mit.

Wenn das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Beschluss des GBA in den nächsten Monaten nicht beanstandet, erhalten Frauen ab 45 Jahren voraussichtlich ab 1. August 2027 die Kosten einer Mammografie von der GKV erstattet.

Parallel aktualisiert der GBA die Versicherteninformation. Diese soll ab Juni 2027 als Onlineversion bereitgestellt, in gedruckter Form beim GBA bestellt und nicht nur Screening-Einheiten, sondern auch den hausärztlichen und gynäkologischen Praxen zum Auslegen zur Verfügung gestellt werden.

Die Übergangsregelung sieht der GBA vor, weil die Screening-Einheiten und die einladenden Stellen ihre Prozesse anpassen müssen. Die neu anspruchsberechtigten Frauen sollen aber ab Sommer 2027 über die sogenannten Zentralen Stellen selbst einen Untersuchungstermin in den Screening-Einheiten vereinbaren können. Eine organisatorisch-technische Umsetzung des flächendeckenden Screenings mit Einladung ist ab Januar 2028 geplant.

Dies sei aufgrund des aufwendigen meldedatenbasierten Einladungsverfahrens realistischer, erklärte Sybille Steiner vom Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Derzeit sei noch nicht absehbar, wann genau in den einzelnen Regionen Meldedaten zu Frauen zwischen 45 und 49 Jahren für die Vergabe von Terminen bereitgestellt werden könnten. Teilweise seien dafür landesrechtliche Regelungen und Prozesse anzupassen.

Durch den Beschluss können künftig zusätzlich 2,5 Millionen Frauen in Deutschland von dem qualitätsgesicherten Programm als GKV-Leistung profitieren. „Auch wenn es nicht geplant war, freut es mich, dass unser Beschluss im Oktober und damit im internationalen Brustkrebsmonat getroffen wurde“, sagte Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des GBA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung. Das erhöhe die Aufmerksamkeit für das Thema mit seinen Möglichkeiten und Grenzen.

Zur Erinnerung: Das Mammografie-Screening wurde in Deutschland 2005 flächendeckend eingeführt. Zunächst konnten Frauen zwischen 50 und 70 Jahren die Röntgenuntersuchung alle zwei Jahre als Kassenleistung in Anspruch nehmen. Die obere Altersgrenze wurde bereits erhöht: Seit 2024 werden auch Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren regelmäßig zum Screening eingeladen.

Grundlage für die Entscheidung, beim Screening nun auch die untere Altersgrenze um fünf Jahre zu verschieben, waren wissenschaftliche Bewertungen zum Nutzen und zu den Risiken der Untersuchung. Der GBA hatte bereits im März 2021 beschlossen, die damals geltenden Altersgrenzen (Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren) zu überprüfen.

Anlass war eine Aktualisierung der europäischen Brustkrebsleitlinie der EU-Kommission. Diese empfahl, auch Frauen im Alter von 45 bis 49 Jahren sowie zwischen 70 und 74 Jahren in das Früherkennungsprogramm einzubeziehen.

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) kam dann 2022 zu dem Ergebnis, dass auch bei Frauen zwischen 45 und 49 Jahren der Nutzen eines Mammografie-Screenings den Schaden überwiegt.

Auch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) geht aufgrund der Datenlage in seiner im vergangenen Sommer vorgelegten Evaluation davon aus, dass ein Mammografie-Screening bei Frauen ab 45 Jahren die Brustkrebssterblichkeit um etwa 18 bis 25 Prozent senken kann.

Studien zeigten zudem, dass der Nutzen einer Früherkennungsuntersuchung nicht nur bei Frauen zwischen 50 und 75 Jahren, sondern auch bei Frauen zwischen 45 und 49 Jahren die strahlenbedingten Risiken überwiegt, so das BfS.

Im März dieses Jahres verkündete das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) daraufhin die Zweite Verordnung zur Änderung der Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung. Seitdem ist für Frauen zwischen 45 und 49 Jahren eine Mammografie zur Früherkennung prinzipiell strahlenschutzrechtlich zulässig.

Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung für Frauen zwischen 45 und 49 Jahren stand jedoch bisher noch aus, sodass bislang Teilnehmende die Kosten für eine solche Untersuchung als individuelle Gesundheitsleistungen selbst tragen mussten.

Grundsätzlich gilt das Mammografie-Screening als Erfolg: Die im Juli 2025 vom BfS vorgelegte Evaluation der Brustkrebsmortalität im Deutschen Mammografie-Screening-Programm ergab eindeutig, dass die Teilnahme am Mammografie-Screening-Programm die Brustkrebssterblichkeit senken kann.

So gab es zwischen den Jahren 2009 und 2018 bei Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren, die am organisierten Screening-Programm teilnahmen, 20 bis 30 Prozent weniger Brustkrebstodesfälle als bei den Nichtteilnehmerinnen. Der Nutzen des Mammografie-Screening-Programms überstieg dabei das sehr geringe zusätzliche Brustkrebsrisiko durch die Strahlung bei der Untersuchung um ein Vielfaches.

ER

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