Mammografiescreening kann künftig für ältere Frauen abgerechnet werden

Berlin – Ab 1. Juli können auch Frauen zwischen 70 und 75 Jahren am Mammografiescreeningprogramm teilnehmen. Damit programmteilnehmende Ärzte die Leistungen auch für diese Patientinnen abrechnen können, wird der einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) angepasst.
Damit können die Gebührenordnungspositionen (GOP) des Abschnitts 1.7.3.1 EBM ab Juli auch bei Frauen zwischen 70 und 75 abgerechnet werden. Hierzu gehören unter anderem das Aufklärungsgespräch, die Abklärungsdiagnostik sowie die Röntgenuntersuchung.
Derzeit haben Frauen zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf ein Mammografiescreening. Aufgrund neuer Empfehlungen hatte der G-BA die obere Altersgrenze angehoben und die Krebsfrüherkennungsrichtlinie entsprechend geändert.
Grundlage für diesen Beschluss waren Empfehlungen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS), beide in Übereinstimmung mit Empfehlungen der Europäischen Kommission und des Europäischen Rats.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßt die Entscheidung und empfiehlt Screeningeinheiten sowie hausärztlichen und gynäkologischen Praxen, Frauen aktiv darauf hinzuweisen, dass künftig eine Teilnahme am Mammografiescreeningprogramm bis zum Alter von 75 Jahren möglich ist. Der G-BA stellt dazu ein Infoblatt bereit.
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