Vermischtes

Mangel an Therapieplätzen für minderjährige „Systemsprenger“

  • Freitag, 7. November 2025
/Irina Polonina, stock.adobe.com
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Düsseldorf – „Systemsprenger“ – also Kinder und Jugendliche mit besonders herausforderndem Verhalten – finden kaum geeignete Therapieplätze. Das zeigt eine Antwort der Landesregierung Nordrhein-Westfalen (NRW) auf eine Anfrage aus der SPD-Landtagsfraktion.

Das Unterangebot an geschlossenen Unterbringungsplätzen in Einrichtungen mit pädagogischem Schwerpunkt sei „ein dauerhaftes und flächendeckendes Problem“, heißt es darin. Vornehmlich fehlten Plätze für Minderjährige ab einem Alter von zwölf Jahren.

Vor allem für Minderjährige mit Drogenproblematik fehle es an ausreichenden Plätzen für die Zeit nach einer Entgiftung. Zudem seien mangelnde Plätze für an Autismus leidende Kinder und Jugendliche, hartnäckige Schulverweigerer und für Jugendliche mit Störungsbildern, die mit sexualisierter Gewalt einhergingen, zu beklagen.

„Die jeweiligen – teils auch durch das geringe Platzangebot bedingten – engen Aufnahmekriterien beziehungsweise hohen Zugangsvoraussetzungen verhinderten es häufig, einen Platz für besonders gefährdete und uneinsichtige Jugendliche mit ausgeprägter dissozialer Persönlichkeitsentwicklung zu finden“, erläuterte die Landesregierung.

In kinder- und jugendpsychiatrischen Kliniken seien hingegen für Akutfälle zumeist ausreichend Kurzzeitplätze vorhanden. Es fehle eher an längerfristig ausgerichteten Klinikplätzen. In NRW stehen nach Angaben der Regierung derzeit grundsätzlich 66 Plätze zur geschlossenen Unterbringung im Bereich der Jugendhilfe zur Verfügung – allerdings ohne dort direkt angedockte Therapieplätze.

Viele geschlossene Jugendhilfeeinrichtungen kooperierten jedoch mit örtlichen Kinder- und Jugendpsychiatrien beziehungsweise niedergelassenen Ärzten und Therapeuten.

Die Landesregierung verweist darauf, dass das Versorgungsproblem bundesweit besteht. „Von den 16 Bundesländern halten lediglich Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern in nennenswertem Umfang Plätze zur geschlossenen Unterbringung in der Jugendhilfe vor.“

Neben NRW halte auch Baden-Württemberg grundsätzlich je 66 Plätze vor und Bayern 100 Plätze. Neun Bundesländer hätten dagegen überhaupt keine Plätze und in vier Bundesländern gebe es lediglich jeweils eine Einrichtung mit wenigen Plätzen.

Die SPD-Opposition forderte, weitere Kapazitäten zu schaffen. Die Zuständigkeit liege aber nicht bei der Landesregierung, sondern bei den Kommunen, stellte das federführend antwortende Justizministerium fest.

dpa

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