Marburger Bund drängt auf Personalvorgaben für den ärztlichen Dienst
Bonn/Berlin – Personalvorgaben nicht nur für die Pflege, sondern auch für den ärztlichen Dienst im Krankenhaus fordert der Marburger Bund (MB). „Patientensicherheit und Personalknappheit passen nicht zusammen. Diese Erfahrung gibt es weltweit“, sagte der erste Vorsitzende des MB, Rudolf Henke, zum „Patient Safety Summit“ in Bonn.
Diese Initiative haben Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und sein britischer Amtskollege Jeremy Hunt gestartet, um weltweit mit ihren Amtskollegen in Austausch zu treten. Im Frühjahr 2016 fand in London ein erster „Patient Safety Global Action Summit“ statt. Heute und morgen treffen sich nun Minister verschiedener Staaten sowie Vertreter internationaler Organisationen wie der Weltbank, der OECD und des Europarates in Bonn zum zweiten „Patient Safety Summit“. Zusammen mit Vertretern der Weltgesundheitsorganisation diskutieren sie aktuelle Herausforderungen für die Patientensicherheit.
Der MB-Chef kritisierte, dass „eine Reihe von Industrieländern mehr in den Personalaufbau investieren, als das bei uns der Fall ist“. So habe eine Befragung im Rahmen der 2011 veröffentlichten RN4Cast-Studie ergeben, dass in deutschen Krankenhäusern eine Pflegefachkraft durchschnittlich 13 Patienten pro Schicht zu versorgen hatte. In den USA waren es hingegen nur 5,3 im Durchschnitt, in den Niederlanden sieben, in Schweden 7,7 und in der Schweiz 7,9.
Henke wies darauf hin, dass im Krankenhaus im Grunde zu wenige Ärzte seien, um die anfallenden Aufgaben zu bewältigen. „Es fehlt an Zeit für eine individuelle Patientenversorgung, für interkollegialen Austausch und notwendige Pausen“, warnte der MB-Vorsitzende. Aber überall dort, wo es mehr Personal gebe, existierten in der Regel auch konkrete Vorgaben für eine Mindestbesetzung. „Nicht nur in der Pflege, auch im ärztlichen Dienst brauchen wir solche Personalvorgaben, die Ärzte vor Überlastung schützen und Patienten vor Fehlern infolge von Unterbesetzung“, forderte Henke.
Gröhe (CDU) hatte im März angekündigt, den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) noch vor der Bundestagswahl mit der Festlegung von Pflegepersonalvorgaben im Krankenhaus zu beauftragen. „Wir werden in diesem Sommer ein Gesetz auf den Weg bringen, mit dem die Personalbemessung festgelegt werden soll. Wir werden die Selbstverwaltungspartner beauftragen, im Rahmen eines Jahres die Bereiche im Krankenhaus, die besonders pflegesensititv sind, zu differenzieren und dafür Mindestpersonalvorgaben zu erarbeiten“, sagte der Minister am 23. März bei der Eröffnung des 16. DRG-Forums in Berlin. „Wir vertrauen in die Fähigkeit der Selbstverwaltung, diese Dinge gut zu regeln“, so der Minister. Wenn dies jedoch nicht klappe, werde das Bundesgesundheitsministerium die Regelung in einer Ersatzvornahme selbst treffen.
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