Ärzteschaft

Marburger Bund übt Kritik an Impfstrategie in Baden-Württemberg

  • Dienstag, 19. Januar 2021
/picture alliance, Rolf Vennenbernd
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Kirchheim/Teck – Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund Baden-Württemberg fordert strengere Vorga­ben für den Zugang zu Krankenhäusern und Impfungen für die Mitarbeiter vor Ort. „Das Sozialministeri­um hat letzte Woche mitgeteilt, dass aufgrund der Knappheit des Impfstoffes eine Impfung des medizini­schen Personals in den Klinken vorerst nicht möglich sei, sondern nur in den Impfzentren durchgeführt werden kann“, berichtete der 1. Landesvorsitzende Frank Reuther heute.

„Bei allem Verständnis fragen wir uns schon, warum es in anderen Bundesländern, wie zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen möglich ist, in den Kliniken zu impfen und warum das in Baden-Württemberg nicht klappt, zumal Baden-Württemberg bei der Impfquote im Ländervergleich immer noch Schlusslicht ist.“

In manchen Kommunen müsse das medizinische Personal Termine über die allgemeine Hotline verein­baren, erklärte der Landeschef weiter. Das dauere mitunter sehr lange. Andernorts vereinbarten die Kli­niken zentral Termine mit den Impfzentren für ihre Mitarbeiter.

„Es kann nicht sein, dass es keine ein­heit­li­che Vorgehensweise beim Impfen des medizinischen Personal im Land gibt. Dieses Durcheinander ist nicht akzeptabel.“ Das medizinische Personal müsse schnell und unkompliziert in den Kliniken geimpft werden, forderte der Landesverband mit Sitz in Kirchheim unter Teck (Landkreis Esslingen).

Ein weiteres Problem sei die gelockerte Coronaverordnung des Landes, nach der nicht mehr zwingend ein negativer Coronatest zum Betreten einer Klinik vorgelegt werden müsse. „Es kann nicht sein, dass wir über allgemeine Verschärfungen der Coronamaßnahmen diskutieren und bei den Kliniken in der gleichen Zeit lockern“, kritisierte die 2. Landesvorsitzende Sylvia Ottmüller.

Gerade in Kliniken hielten sich viele Risikogruppen wie Krebspatienten auf. Diese müssten geschützt werden. „Wir fordern das Land auf, hier umgehend nachzusteuern und die ursprüngliche Regelung wieder in Kraft zu setzen.“

dpa

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