Ärzteschaft

Marburger Bund verlässt SmED-Beirat

  • Montag, 1. März 2021
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Berlin – Die vier Vertreter des Marburger Bundes (MB) sind aus dem Beirat „Strukturierte medizinische Ersteinschätzung (SmED)“ ausgetreten, der die Entwicklung der Software SmED in Deutschland unter­stützt.

Es sei leider nicht gelungen, mit dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) eine gemeinsame Linie bei der Einführung eines Ersteinschätzungssystems in der ambulanten Not­fallversorgung zu finden, sagte die 1. Vorsitzende des MB, Susanne Johna, dem Deutschen Ärzteblatt (). SmED wird im Auftrag des Zi entwickelt.

„Unsere Mitwirkung im Beirat basierte auf der Überzeugung, dass sich die Probleme in der Notfallversor­gung nur gemeinsam lösen lassen, in ärztlicher Kooperation über die Sektorengrenzen hinweg“, so Johna weiter.

Deshalb sollte eine Neustrukturierung der Notfallversorgung dem Grundgedanken einer sektorenunab­hängigen Herangehensweise folgen, die alle beteiligten Sektoren – Rettungsdienst, vertragsärztlicher Bereitschaftsdienst und Notaufnahmen im Krankenhaus – einbezieht. Erforderlich sei eine personelle und digitale Verknüpfung der Sektoren, damit Notfallpatienten medizinisch korrekt und zeitgerecht be­handelt werden könnten.

Blaupause für gesetzliche Vorgabe

„In den zwei Jahren der Begleitung des SmED-Projekts im Beirat – seit 2018 – haben wir feststellen müssen, dass diese Grundannahmen einer Kooperation und personellen Verknüpfung der Sektoren immer weniger Beachtung gefunden haben“, sagte Johna.

„Stattdessen wurde ein rein algorithmusbasiertes Modell vorangetrieben, das aus einer telefonischen Ersteinschätzung entstanden ist und für den angestrebten Einsatz in der ambulanten Notfallversorgung bislang keine wissenschaftliche Evaluierung vorweisen kann“, sagte sie weiter. Trotz dieser offenkundi­gen Defizite solle SmED nun als Blaupause zur Einführung eines Ersteinschätzungs- und Patientensteue­rungssystems in der ambulanten Notfallversorgung von Krankenhäusern dienen.

Im Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG), das am Freitag in erster Lesung im Bun­destag beraten wurde, ist vorgesehen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss ein solches Ersteinschät­zungsverfahren beschließt, das die „ärztliche Behandlung ambulanter Notfälle“ besser koordinieren soll, wie es in dem Gesetzentwurf heißt.

Kritik an Einschätzung ohne Arztkontakt

Der MB lehnt die „vorgesehene isolierte Einführung eines zusätzlichen Ersteinschätzungssystems“ in den stationären Notaufnahmen ab. „Gerade in einer Notaufnahme müssen besondere Anforderungen an die differenzierte Einschätzung individueller Behandlungsdringlichkeit gestellt werden, bevor eine adäquate Zuweisung in eine bestimmte Versorgungsebene erfolgen kann“, betonte Johna. „Bislang konnten diese Anfor­­derungen weder von SmED in den verschiedenen Versionen noch von anderen Systemen in wissen­schaftlichen Studien nachgewiesen werden.“

Wenn SmED als zusätzliches verpflichtendes Ersteinschätzungsverfahren in den Notaufnahmen einge­setzt werden solle und anhand des Ergebnisses Patienten ohne jeden Arztkontakt in vom Krankenhaus entfernte Versorgungsstrukturen weitergeleitet würden, „sehen wir eine Gefährdung der Patientensicher­heit“, sagte Johna. „Vor diesem Hintergrund wäre es nicht konsequent, den Weg von SmED im Beirat wei­ter zu begleiten. Deshalb hat der Marburger Bund seine Beiratstätigkeit mit sofortiger Wirkung nieder­gelegt.“

Der Vorstand des Zi bedauerte die Entscheidung des MB, wie das Zi dem mitteilte. Zum Stand der Entwicklung von SmED erklärte das Institut, dass die Tresenversion der Software jetzt in einer klinischen Evaluation getestet und bewertet werden solle. Vor diesem Hintergrund sei dem Zi daran gelegen, die Anforderungen an die Weiterentwicklung positiv im Sinne einer Zielvorstellung zu definieren und hierbei die fachlich-sachliche Kooperation mit den Leitern von Notaufnahmen zu suchen.

fos

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