Ärzteschaft

Marburger Bund weist auf positive Aspekte der Krankenhausreform hin

  • Dienstag, 17. Dezember 2024
/VILevi, stock.adobe.com
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Berlin – Der Marburger Bund (MB) bewertet verschiedene Aspekte der vom Parlament beschlossenen Kranken­hausreform positiv, sieht aber noch große Herausforderungen.

„Aus Sicht des MB begrüßen wir sehr, dass eine Tariflohnsteigerung gegenfinanziert wird, auch noch rückwirkend für 2024, was dazu führt, dass die Krankenhäuser mit geringeren finanziellen Belastungen ihr Personal wert­schätzend finanzieren können“, sagte die erste MB-Vorsitzende Susanne Johna bei einem Jahresrückblick auf dem TV-Kanal MB Direkt. „Wir hoffen sehr, dass die Arbeitgeber dieses Signal nun auch wahrnehmen und nutzen“, betonte sie.

Positiv bewertete Johna auch die zuletzt in einem Änderungsantrag in das Gesetz aufgenommene Evaluations­phase für ein ärztliches Personalbemessungssystem. „Dieses System soll eine aufgaben- und patientengerechte Personalvoraussetzung im ärztlichen Bereich definieren und den Vergleich zum Ist-Zustand messen“, erläuterte sie.

Die MB-Vorsitzende forderte, im Rahmen der Krankenhausreform Reservekapazitäten zu einzuplanen, die bei verschiedenen Notsituationen dringend gebraucht würden. „Es können regionale Umweltkatastrophen eintreten – ich erinnere ans Ahrtal. Schlimmstenfalls kann es um einen Verteidigungsfall gehen. Ich finde es fahrlässig, dass wir in Deutschland dafür keine guten Pläne in der Gesundheitsversorgung haben“, sagte sie.

Es gehe dabei um Pläne, „die wir hoffentlich nie aus der Schublade holen müssen“. „Aber keinen Plan zu haben, das ist wirklich verantwortungslos“, so die MB-Vorsitzende. Deshalb müssten die Länder jetzt bei ihrer Kranken­hausplanung regional überlegen, wo Reservekapazitäten geschaffen werden könnten.

Eine weitere Herausforderung der Krankenhausreform mit der Schaffung von wenigen medizinischen Kompe­tenz­zentren ist die ärztliche Weiterbildung. Johna spricht sich in dem Beitrag nachdrücklich für Weiterbil­dungsverbünde aus.

„Dafür schließen sich mehrere Krankenhäuser und Praxen zusammen, die verschiedene Leistungsgruppen anbieten, die für ein Fach gebraucht werden, idealerweise mit einem Arbeitsvertrag“, erläuterte sie. Wichtig seien dazu neue Regelungen in der Arbeitnehmerüberlassung für Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung. „Dafür werden wir uns auch in der nächsten Legislaturperiode mit Nachdruck einsetzen“, kündigte Johna an.

hil

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