Maskenaffäre: Beschuldigte Unternehmerin bleibt in U-Haft

München – Die als eine der Schlüsselfiguren der bayerischen Maskenaffäre geltende Unternehmerin und Politikertochter Andrea T. sowie ihr Geschäftspartner Darius N. bleiben in Untersuchungshaft. Haftbeschwerden von T. und N. nach ihren Festnahmen im Zusammenhang mit einem Steuerverfahren habe das Landgericht München I gestern als unbegründet verworfen, teilte das Gericht mit.
Es lägen ein dringender Tatverdacht und entgegen der Ausführungen der Verteidiger jeweils der Haftgrund der Fluchtgefahr vor. T. und N. können nun mit ihren Haftbeschwerden noch vor das Oberlandesgericht ziehen.
Die konkreten Vorwürfe gegen die seit dem 24. Januar in Untersuchungshaft sitzenden Geschäftsleute sind nicht bekannt. Die Staatsanwaltschaft sprach von steuerrechtlichen Vorwürfen, die Gegenstand eines seit längerer Zeit geführten Ermittlungsverfahrens seien.
Wegen des Steuergeheimnisses ist es üblich, dass die Behörden vor einem etwaigen Prozess keine Details veröffentlichen. T. und N. sind Schlüsselfiguren der Maskenaffäre, mit der sich auch ein Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags befasst.
Die Tochter des früheren CSU-Generalsekretärs sowie ehemaligen bayerischen Innen-, Wirtschafts- und Finanzministers Gerold T. kassierte mehr als 48 Millionen Euro an Provisionen für Maskengeschäfte, die sie für das Bundesgesundheitsministerium und die Gesundheitsministerien von Bayern und Nordrhein-Westfalen anbahnte.
Dabei soll sie ihren Kontakt zur CSU-Europaabgeordneten Monika Hohlmeier genutzt haben, der Tochter des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß. Strauß wiederum war der Mentor von Ts Vaters.
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