Mehrjährige Strafen für Steuerhinterziehung bei Maskenlieferung

Hamburg – Wegen bandenmäßiger Hinterziehung von 4,5 Millionen Euro an Steuern bei der Lieferung von Coronaschutzmasken hat das Landgericht Hamburg gestern drei Angeklagte zu Haftstrafen zwischen drei und viereinhalb Jahren verurteilt.
Ein mitangeklagter Steuerberater erhielt wegen Beihilfe zu einer versuchten Umsatzsteuerhinterziehung eine Bewährungsstrafe von elf Monaten. Der fünfte Angeklagte, ein Rechtsanwalt, bekam wegen zwei Fällen der Hinterziehung von Schenkungssteuer neun Monate Haft auf Bewährung.
Der Hauptangeklagte, ein vielfach vorbestrafter Kfz-Händler, war nach Angaben des Vorsitzenden der Strafkammer zusammen mit einem Geschäftspartner auf eine Open-House-Ausschreibung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) aufmerksam geworden.
Demnach erklärte das Ministerium im Frühjahr 2020, für jede gelieferte FFP2-Maske 2,50 Euro und für jede OP-Maske 16 Cent zu zahlen. Die beiden inzwischen 31 und 32 Jahre alten Angeklagten boten die Lieferung von 20 Millionen FFP2- und 3 Millionen OP-Masken an – und bekamen den Zuschlag.
Zu dem Zeitpunkt hätten sie weder über Masken, noch finanzielle Mittel oder Kontakte zu Lieferanten verfügt. Auch Expertise habe ihnen gefehlt, sagte der Vorsitzende Richter Kai-Alexander Heeren. Dennoch hätten sie die Masken aus China beschafft und geliefert. Das Bundesgesundheitsministerium habe 109 Millionen Euro gezahlt, davon 17 Millionen an Umsatzsteuer.
Nach dem Erhalt des Geldes hätten der Hauptangeklagte, sein Geschäftspartner und sein 23 Jahre alter Bruder die fälligen Vorsteuern auf die Umsatzsteuer nicht bezahlt und das Geld stattdessen in Autos und andere Dinge investiert.
Dem befreundeten 46 Jahre alten Anwalt schenkten sie ein Luxusauto, wofür dieser keine Schenkungssteuer entrichtete. Als die Angeklagten von einem Strafverfahren erfuhren, versuchte der 31 Jahre alte Steuerberater für sie falsche Rechnungen beim Finanzamt einzureichen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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