Politik

Maßnahmen gegen Nadelstich­verletzungen zahlen sich aus

  • Dienstag, 25. Oktober 2016

Berlin – Nadelstichverletzungen in Klinik und Praxis sind in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ hervor. Danach wurden im Jahr 2014 1.162 Arbeitsun­fälle durch Nadelstichverletzung verzeichnet, im Gegensatz zu 3.959 Arbeitsunfällen im Jahr 2007.

Nadelstichverletzungen zählen zu den häufigsten Arbeitsunfällen von Beschäftigten im Gesundheitswesen. Zu dieser Verletzungsgruppe gehören neben den klassischen Na­del­stichen auch Schnitte, Sekretspritzer in Auge und Mund sowie infektiöse Kontakte mit Haut und Schleimhaut. Die Abgeordneten weisen in ihrer kleinen Anfrage mit Verweis auf eine Publikation im Deutschen Ärzteblatt aus dem Jahr 2007 daraufhin, dass bis zu 90 Prozent der tatsächlichen Verletzungsfälle nicht oder nicht ordnungsgemäß gemeldet werden. Laut der gleichen Publikation können sichere Instrumente rund die Hälfte der Verletzungen vermeiden.

Bereits seit August 2007 sind herkömmliche spitze und scharfe Arbeitsgeräte, wenn immer technisch möglich, durch Instrumente mit Sicherheitsvorrichtung zu ersetzen, um Beschäftigte vor Nadelstichverletzungen zu schützen. Am 1. Juni 2010 wurde zudem die Richtlinie 2010/32/EU zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe oder spitze Instru­mente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor verabschiedet. Sie sieht unter anderem vor, dass Beschäftigten im Gesundheitssektor sichere Instrumente zur Verfügung gestellt und sie ausreichend im Umgang mit den Instrumenten geschult werden müssen.

In Deutschland wurde diese Richtlinie im Jahr 2013 über eine Novellierung der Bio­stoff­ver­ordnung umgesetzt. Seit dem Jahr 2014 sind in allen Tätigkeiten, in denen eine Infek­ti­onsgefahr besteht oder auch nur angenommen werden kann, sichere Instrumente so­wie der Einsatz von geschultem Personal in ausreichender Anzahl vorgeschrieben.

Die­se Auflagen zur Arbeitssicherheit scheinen sich jetzt auszuwirken. Die Bundesre­gie­rung berichtet in ihrer Antwort jedoch auch, dass es mehr Fälle gibt, bei denen Mitarbei­ter nach einer Nadelstichverletzung arbeitsunfähig waren: 2007 waren es 242 Fälle, 2014 waren 415 Personen betroffen, im Jahr 2015 391 Personen. Die Zahl der Beschäf­tig­ten, die sich durch Nadelstichverletzungen mit HIV oder Hepatitis B oder C angesteckt haben, lässt sich nach Aussage der Bundesregierung nicht ermitteln.

hil

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