MB: Ärztekammern im Kampf gegen Korruption stärken

Berlin – Der 1. Vorsitzende des Marburger Bundes (MB) hat dafür plädiert, die Ermittlungsmöglichkeiten der Ärztekammern bei Verdacht auf Korruption zu stärken. „Die Ärztekammern müssen eine bessere Durchschlagskraft und stärkere Ermittlungskompetenzen erhalten, um Ärzte zur Rechenschaft zu ziehen, die sich durch Geschenke von Dritten beeinflussen lassen“, sagte Rudolf Henke auf dem Parlamentarischen Abend des MB am Dienstagabend in Berlin. Der MB sei bereit, entsprechende Änderungen mitzutragen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am vergangenen Freitag entschieden, dass sich Vertragsärzte nicht wegen Bestechlichkeit strafbar machen, wenn sie zum Beispiel von Pharmaunternehmen Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln annehmen. Denn sie seien weder Amtsträger noch Beauftragte von Krankenkassen.
Das Entscheidende an dem BGH-Urteil sei, dass es den einzelnen Arzt nicht direkt in den Dienst der Krankenkassen gestellt habe, sagte Henke. „Die Freiberuflichkeit des Arztes wurde höchstrichterlich festgeschrieben. Dadurch haben die Karlsruher Richter nicht nur die Position des Arztes gestärkt, sondern auch das Vertrauensverhältnis zu ihren Patienten.“
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