Medizinforschungsgesetz: Schulterschluss von Academia und Industrie

Berlin – Das sich in der Umsetzung befindende Medizinforschungsgesetz ist vielleicht nicht der richtig große Wurf, aber ein wichtiger Schritt, um Verbesserungen für den Forschungsstandort Deutschland zu erreichen. Auf dieses Fazit konnten sich Hochschulmedizin und Industrie heute beim zweiten Symposium der Verbändeplattform zu den Mustervertragsklauseln in Berlin verständigen. Dabei demonstrierten sie generell Einigkeit.
Die Deutsche Hochschulmedizin (DHM), das Netzwerk der Koordinierungszentren für Klinische Studien (KKS-Netzwerk), der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa), der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI), der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) sowie der Bundesverband Medizinischer Auftragsinstitute (BVMA) zogen auf dem Symposium eine positive Bilanz bezüglich der bislang erfolgten Umsetzung des Ende 2024 in Kraft getretenen Medizinforschungsgesetzes. Mit ihm will die Bundesregierung den Forschungsstandort Deutschland stärken und die Durchführung klinischer Studien erleichtern.
Ein zentraler Baustein des Gesetzes sind bundeseinheitliche Standardvertragsklauseln, die seit Ende 2025 verbindlich gelten. „Sie sollen langwierige Vertragsverhandlungen zwischen Pharmaunternehmen und der Academia deutlich verkürzen – und damit den Start klinischer Prüfungen beschleunigen“, betonte Frank Wissing, Generalsekretär des Medizinischen Fakultätentages. Dies sei auch ein deutliches Signal für das Ausland.
Denn während Deutschland viele Jahre als einer der wichtigsten Standorte für klinische Forschung galt und lange bei der Zahl der durchgeführten Studien auf Platz eins in Europa und weltweit auf Rang zwei hinter den USA lag, hatten in den vergangenen Jahren mehrere Länder – auch innerhalb Europas – Deutschland überholt. Dies gelte es wieder zu ändern, so Wissing.
Es herrsche dafür eine positive Stimmungslage. Academia und Industrie würden gemeinsam das Ziel verfolgen, als Studienstandort Deutschland wieder besser zu werden, betonte Thorsten Ruppert, verantwortlich für Grundsatzfragen bezüglich Forschung und Entwicklung beim vfa. Die Standardvertragsklauseln seien dabei ein wichtiger Punkt. „Aber wir brauchen einen langen Atem.“
Dass die gemeinsame Arbeit durch die Verabschiedung des Medizinforschungsgesetzes nicht abgeschlossen sei, betonte auch Christiane Stüer aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG). Im Rahmen des Pharma-Medizintechnik-Dialogs bestünde kontinuierlich ein strukturierter Austausch zwischen Industrie, Wissenschaft und Selbstverwaltung. So erarbeiteten derzeit Arbeitsgemeinschaften Handlungsempfehlungen für eine Pharma- und Medizintechnikstrategie. Gemeinsam wolle man in der zweiten Hälfte des Jahres ein Strategiepapier vorlegen.
Dass der Koalitionsvertrag nun auch explizit die Medizinprodukte einschließe, lobte Christopher Kipp vom Bundesverband Medizintechnologie. Von der angekündigten Strategie erhoffe man sich künftig noch mehr Impulse. „Wir haben eine starke Industrie in Deutschland und sollten die Bedingungen weiter verbessern“, sagte Kipp.
Das Medizinforschungsgesetz ist ein Teil der Pharmastrategie der Bundesregierung, mit der medizinische Forschung und pharmazeutische Industrie in Deutschland gezielt gestärkt werden sollen. Hintergrund ist ein schleichender Verlust an internationaler Wettbewerbsfähigkeit.
Mit dem Gesetz sollen deshalb gezielt bessere Rahmenbedingungen für klinische Studien geschaffen werden. Die Maßnahmen richten sich sowohl an wissenschaftliche Einrichtungen als auch an die Industrie, die gemeinsam einen Großteil der klinischen Forschung verantworten.
Da in der Praxis häufig langwierige Vertragsverhandlungen zwischen Studienzentren und Pharmaunternehmen ein Kernproblem waren, setzte hier das Gesetz an. Es ermächtigte die Bundesregierung, verbindliche Standardvertragsklauseln festzulegen. Seit dem 17. Dezember 2025 ist ihre Anwendung nun für Verträge zu industrieinitiierten interventionellen klinischen Studien verpflichtend.
Dies soll sicherstellen, dass wiederkehrende Vertragsregelungen nicht jedes Mal neu ausgehandelt werden müssen. Denn gerade in der frühen Phase einer klinischen Prüfung spiele Zeit eine entscheidende Rolle: Internationale Wettbewerber könnten Studien oftmals schneller starten, da Genehmigungen und Verträge zügiger abgeschlossen werden, so Ruppert.
Ob das Medizinforschungsgesetz tatsächlich zu einer Rückkehr Deutschlands an die Spitze der klinischen Forschung führe, werde sich erst in den kommenden Jahren zeigen, so die Teilnehmenden heute. Die neuen Vertragsstandards seien jedoch ein erster Schritt und weitere sollen folgen – und zwar im Schulterschluss von Wissenschaft und Industrie.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: