Medizinische Dienste der Krankenversicherung leiden unter Geld- und Personalmangel

Berlin – Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) sind offenbar unterfinanziert. Die Kritik des Bundesrechnungshofes an der mangelnden finanziellen Ausstattung „ist aus Sicht der Bundesregierung nachvollziehbar und wird grundsätzlich geteilt“, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion „Die Linke“.
Der Bundesrechnungshof war 2012 bei einer Prüfung aller 15 MDK zu dem Ergebnis gekommen, dass die meisten dieser Einrichtungen in den Jahren 2009 bis 2011 nicht über ausreichende personelle Kapazitäten verfügten. Grund sei vor allem „der Zuwachs an Aufgaben“. Festgestellt und beschlossen würden die Haushaltspläne von den Verwaltungsräten. Die dort vertretenen Krankenkassen seien aber bestrebt, „die zu entrichtenden Umlagen aus kassenindividuellem Interesse möglichst niedrig zu halten. Mehrbedarfe wurden deshalb zurückgewiesen“, heißt es in der kleinen Anfrage.
Intensiv und wiederkehrend
Der MDK berät die Kranken- und Pflegekassen in medizinischen oder pflegespezifischen Fragestellungen. Er schaltet sich zum Beispiel ein, wenn es um die Prüfung der Qualität eines Pflegeheims oder Pflegedienstes geht, aber auch, wenn ein Behandlungsfehler vermutet wird oder eine Krankenhausrechnung unklar ist.
Folgen des Geld- und Personalmangels sind laut Anfrage „intensiv und wiederkehrend“ Mehrarbeit der MDK-Mitarbeiter und der Einsatz externer Gutachter. Dabei würden unter anderem privat organisierte Begutachtungsunternehmen eingeschaltet. Die Anfragenden verweisen darauf, dass der Bundesrechnungshof daher die gesetzlich garantierte Unabhängigkeit der MDK als gefährdet ansehe.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) prüft laut Bundesregierung, wie die Selbstverwaltung und die Aufsichtsbehörden dabei unterstützt werden können, die MDK künftig besser auszustatten. Denkbar sei zum Beispiel, die Krankenkassen gesetzlich zu verpflichten, eine Richtlinie zum Personalbedarf und seiner Ermittlung vorzulegen. Auch für die Beauftragung von externen Gutachtern sei eine solche Richtlinie in der Diskussion, so die Bundesregierung.
Gleichwohl lobt die Bundesregierung die MDK. So seien bei den Pflegebegutachtungen die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen praktisch immer eingehalten worden. Bei der Umsetzung der Pflegestärkungsgesetze, vor allem bei der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, hätten die MDK „eine sehr gute Systemumstellung ermöglicht“, heißt es in der Antwort auf die kleine Anfrage.
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