Versicherte bauen bei Behandlungsfehlern auf Unterstützung der Krankenkasse
Berlin – Mehr als die Hälfte der gesetzlich Krankenversicherten wissen, dass sie bei potenziellen Behandlungsfehlern sich an ihre Krankenkasse wenden können. Das ist das Ergebnis einer Onlineumfrage der YouGov Deutschland, die der AOK-Bundesverband anlässlich des „Tages der Patientensicherheit“ am 17. September veröffentlicht hat.
Demnach sei 60 Prozent der Befragten bekannt, dass Krankenkassen bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aufgrund eventueller ärztlicher Behandlungsfehler helfen. Zwei Drittel wissen, dass dies kostenfrei ist und 70 Prozent finden es sehr oder äußerst wichtig, dass die Kassen gesetzlich verpflichtet sind, die Schadensersatzforderungen ihrer Versicherten zu unterstützen.
Weniger bekannt ist dagegen, dass den Kassen selbst ebenfalls Schadenersatz zusteht. Nur 44 Prozent der Befragten wissen, dass die Kassen verpflichtet sind, Schadenersatzansprüche aufgrund von Behandlungsfehlern auch selbst geltend zu machen. Allein im vergangenen Jahr erhielten die AOKen im Bereich der Krankenversicherung entsprechende Entschädigungen in Höhe von 34 Millionen Euro, in der Pflegeversicherung waren es knapp 7,7 Millionen Euro.
Nach Angaben des AOK-Bundesverbands wurden 2016 bei der AOK 15.104 Fälle von potenziellen Behandlungs- oder Pflegefehlern gemeldet. Die meisten Verdachtsfälle betrafen chirurgische oder unfallchirurgische Eingriffe, gefolgt von den Fachgebieten Orthopädie, Innere Medizin und Zahnmedizin. Knapp ein Viertel der gemeldeten Verdachtsfälle wurde im Rahmen der Beratung durch spezialisierte Mitarbeiter und überwiegend mit Unterstützung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) bestätigt.
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