Medizinische Gutachten: Nicht selten geben Gerichte Tendenz vor
Köln – Bei einer Befragung von medizinischen und psychologischen Gutachtern gab rund ein Viertel an, beim Gutachtenauftrag durch das Gericht eine Tendenz in Einzelfällen oder häufig signalisiert bekommen zu haben. Dies war insbesondere der Fall bei psychologischen (45 Prozent) und psychiatrischen Gutachtern (28 Prozent).
Gleichzeitig stammen bei 48,8 Prozent der befragten Psychologen und 29,2 Prozent der Psychiater mehr als die Hälfte der Einnahmen aus Gutachtertätigkeiten, was Anlass zu der Befürchtung gebe, dass die geforderte Neutralität gefährdet sei. Über ihre Forschungsergebnisse berichten Benedikt Jordan und Ursula Gresser in der aktuellen Ausgabe des Deutschen Ärzteblattes.
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