Politik

Medizinische Gutachten: Nicht selten geben Gerichte Tendenz vor

  • Freitag, 7. Februar 2014

Köln – Bei einer Befragung von medizinischen und psychologischen Gutachtern gab rund ein Viertel an, beim Gutachtenauftrag durch das Gericht eine Tendenz in Einzel­fällen oder häufig signalisiert bekommen zu haben. Dies war insbesondere der Fall bei psychologischen (45 Prozent) und psychiatrischen Gutachtern (28 Prozent).

Gleichzeitig stammen bei 48,8 Prozent der befragten Psychologen und 29,2 Prozent der Psychiater mehr als die Hälfte der Einnahmen aus Gutachtertätigkeiten, was Anlass zu der Befürchtung gebe, dass die geforderte Neutralität gefährdet sei. Über ihre For­schungs­ergebnisse berichten Benedikt Jordan und Ursula Gresser in der aktuellen Ausgabe des Deutschen Ärzteblattes.

TG

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