Politik

Medizinischer Dienst begrüßt Leistungsver­besserungen für Pflegebedürftige

  • Donnerstag, 6. November 2014

Berlin – Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) begrüßen die erweiterten Leistungen für Pflegebedürftige, wie sie das sogenannte erste Pflege­stärkungsgesetz vorsieht. Dieses Gesetz steht morgen im Bundesrat zur Abstimmung. „Insbesondere die Leistungsverbesserungen für Menschen mit Demenz sind wichtig, um die Pflegeversicherung an die Herausforderungen der Zukunft anzupassen“, sagte Peter Pick, Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS), heute in Berlin auf dem Kongress „Gesundheit und Pflege der Zukunft“.

Positiv sei vor allem, dass die Leistungen der Verhinderungs-, Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege erweitert und flexibler kombiniert werden können. Diese Leistungen sollen künftig auch Menschen mit Demenz und anderen gerontopsychiatrischen Einschrän­kungen erhalten. „Das trägt auch wesentlich zur Entlastung der pflegenden Angehörigen bei“, so Pick.

Ulf Sengebusch, Geschäftsführer des MDK Sachsen, betonte, die Medizinischen Dienste seien gut darauf vorbereitet, wenn die Politik im kommenden Jahr mit dem dann anstehenden zweiten Pflegestärkungsgesetz auch den Pflegebegriff reformiere. „Die MDK haben mit 1,4 Millionen Pflegebe­gutachtungen jährlich die notwendige Erfahrung und das Fachwissen, um das dafür notwendige neue Begutachtungs­verfahren in die Praxis umzusetzen“, sagte er.

Auf dem heute in Berlin stattfindenden MDK-Kongress „Gesundheit und Pflege der Zukunft“ setzen sich die Medizinischen Dienste mit ihrem Beitrag zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Pflege auseinander. Sengebusch wies in diesem Zusammenhang auf die Qualitätsprüfungen in den Pflegeheimen und ambulanten Diensten hin. Jährlich prüften die MDKs dazu über 22.500 Einrichtungen und Dienste. „Die MDK-Gutachter sehen sich dabei die Qualität der Pflege an den Menschen an. Diese Prüfungen waren und sind unverzichtbar, um die Versorgungsqualität zu verbessern und zu sichern“, erklärte Sengebusch.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung