Medizinischer Dienst begrüßt Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige
Berlin – Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) begrüßen die erweiterten Leistungen für Pflegebedürftige, wie sie das sogenannte erste Pflegestärkungsgesetz vorsieht. Dieses Gesetz steht morgen im Bundesrat zur Abstimmung. „Insbesondere die Leistungsverbesserungen für Menschen mit Demenz sind wichtig, um die Pflegeversicherung an die Herausforderungen der Zukunft anzupassen“, sagte Peter Pick, Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS), heute in Berlin auf dem Kongress „Gesundheit und Pflege der Zukunft“.
Positiv sei vor allem, dass die Leistungen der Verhinderungs-, Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege erweitert und flexibler kombiniert werden können. Diese Leistungen sollen künftig auch Menschen mit Demenz und anderen gerontopsychiatrischen Einschränkungen erhalten. „Das trägt auch wesentlich zur Entlastung der pflegenden Angehörigen bei“, so Pick.
Ulf Sengebusch, Geschäftsführer des MDK Sachsen, betonte, die Medizinischen Dienste seien gut darauf vorbereitet, wenn die Politik im kommenden Jahr mit dem dann anstehenden zweiten Pflegestärkungsgesetz auch den Pflegebegriff reformiere. „Die MDK haben mit 1,4 Millionen Pflegebegutachtungen jährlich die notwendige Erfahrung und das Fachwissen, um das dafür notwendige neue Begutachtungsverfahren in die Praxis umzusetzen“, sagte er.
Auf dem heute in Berlin stattfindenden MDK-Kongress „Gesundheit und Pflege der Zukunft“ setzen sich die Medizinischen Dienste mit ihrem Beitrag zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Pflege auseinander. Sengebusch wies in diesem Zusammenhang auf die Qualitätsprüfungen in den Pflegeheimen und ambulanten Diensten hin. Jährlich prüften die MDKs dazu über 22.500 Einrichtungen und Dienste. „Die MDK-Gutachter sehen sich dabei die Qualität der Pflege an den Menschen an. Diese Prüfungen waren und sind unverzichtbar, um die Versorgungsqualität zu verbessern und zu sichern“, erklärte Sengebusch.
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