Ärzteschaft

Medizinisches Personal sollte vollständig finanziert werden

  • Mittwoch, 17. April 2024
/picture alliance, ANP, ROB ENGELAAR
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Frankfurt am Main – Personalkosten für ärztliches, pflegerisches und sonstiges am Patienten und in der Lo­gistik tätiges Personal sollten vollständig finanzierung werden. Dafür spricht sich die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Hessen statt der politisch geplanten Finanzierung von fallzahlabhängigen Vorhalte­kosten aus.

Diese in der Krankenhausreform geplante Finanzierungsform würde den Status quo nicht verbessern, heißt es in einem Antrag der Delegierten. Vielmehr müsse das für die qualitativ hochwertige Versorgung von Patienten notwendige Personal unabhängig von der tagesaktuellen Finanzlage ermöglicht werden, erklärten die Dele­gierten.

Die Kammerversammlung bezieht sich mit ihrer Entschließung auf das Krankenhausversorgungs­verbesse­rungsgesetz. Einen Referentenentwurf hatte das Bundesministerium für Gesundheit Ende März vorgelegt. Kernpunkte der Reform sind die Vorhaltefinanzierung sowie sogenannte Leistungsgruppen als Planungs­element.

Die Vorhaltebudget sollen die bisherigen Fallpauschalen absenken – die hessischen Kammerdelegierten se­hen in diesem Miteinander von Vorhaltefinanzierung und Fallpauschalen aber einen zusätzlichen Bürokratie­aufwand.

Zudem sollen die angedachten Vorhaltekosten anhand von Fallzahlen berechnet werden. „Mit diesem Vor­ha­ben einer fallzahlabhängigen Versorgung ist wieder nichts gewonnen“, kritisieren die Ärztekammerdelegier­ten.

hil

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