Medizinisches Personal sollte vollständig finanziert werden

Frankfurt am Main – Personalkosten für ärztliches, pflegerisches und sonstiges am Patienten und in der Logistik tätiges Personal sollten vollständig finanzierung werden. Dafür spricht sich die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Hessen statt der politisch geplanten Finanzierung von fallzahlabhängigen Vorhaltekosten aus.
Diese in der Krankenhausreform geplante Finanzierungsform würde den Status quo nicht verbessern, heißt es in einem Antrag der Delegierten. Vielmehr müsse das für die qualitativ hochwertige Versorgung von Patienten notwendige Personal unabhängig von der tagesaktuellen Finanzlage ermöglicht werden, erklärten die Delegierten.
Die Kammerversammlung bezieht sich mit ihrer Entschließung auf das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz. Einen Referentenentwurf hatte das Bundesministerium für Gesundheit Ende März vorgelegt. Kernpunkte der Reform sind die Vorhaltefinanzierung sowie sogenannte Leistungsgruppen als Planungselement.
Die Vorhaltebudget sollen die bisherigen Fallpauschalen absenken – die hessischen Kammerdelegierten sehen in diesem Miteinander von Vorhaltefinanzierung und Fallpauschalen aber einen zusätzlichen Bürokratieaufwand.
Zudem sollen die angedachten Vorhaltekosten anhand von Fallzahlen berechnet werden. „Mit diesem Vorhaben einer fallzahlabhängigen Versorgung ist wieder nichts gewonnen“, kritisieren die Ärztekammerdelegierten.
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