Politik

Medizin­produkte und Schutzausrüstung: Ministerium stellt Lieferwege klar

  • Dienstag, 14. April 2020
/picture alliance, Christian Beutler, KEYSTONE
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Berlin – Medizin­produkte und Schutzausrüstung für Arztpraxen und Krankenhäuser, die über das Be­schaff­ungsprogramms mithilfe von Vertragsunternehmen beschafft werden, dürfen nicht in den freien Markt gelangen. Das hat das Bundesministerium für Gesund­heit (BMG) in einer neuen Verordnung klargestellt.

Die in das Bundesgebiet eingeführten Medizinprodukte und persönlichen Schutzausrüs­tun­gen dürften ausschließlich an den vom BMG bestimmten Personenkreis abgegeben werden, heißt es in der Verordnung. Sie dürften auch „nicht über die für diese Produkte sonst übli­chen Vertriebskanäle in den Verkehr gelangen“.

Das Ministerium betonte, Zweck der Verordnung „zur Beschaffung von Medizinprodukten und persönlicher Schutzausrüstung bei der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verur­sach­ten Epidemie“ sei es, dass die Bundesrepublik Deutschland die Verantwortung für das In­ver­kehrbringen der in ihrem Auftrag beschafften Medizinprodukten und Gegen­stände der per­sönlichen Schutzausrüstung übernimmt.

Es sei notwendig gewesen, Unternehmen, die als Vertragspart­ner der Bundesregierung ar­beiteten, vom Haftungsrisiko zu befreien. Deutsche Unterneh­men, die auf internationa­len Märkten tätig sind, hatten ihre Unterstützung bei der Be­schaffung der dringend be­nötigten persönlichen Schutzausrüstung und Medizinprodukten angeboten.

may

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