Medizinprodukte und Schutzausrüstung: Ministerium stellt Lieferwege klar

Berlin – Medizinprodukte und Schutzausrüstung für Arztpraxen und Krankenhäuser, die über das Beschaffungsprogramms mithilfe von Vertragsunternehmen beschafft werden, dürfen nicht in den freien Markt gelangen. Das hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in einer neuen Verordnung klargestellt.
Die in das Bundesgebiet eingeführten Medizinprodukte und persönlichen Schutzausrüstungen dürften ausschließlich an den vom BMG bestimmten Personenkreis abgegeben werden, heißt es in der Verordnung. Sie dürften auch „nicht über die für diese Produkte sonst üblichen Vertriebskanäle in den Verkehr gelangen“.
Das Ministerium betonte, Zweck der Verordnung „zur Beschaffung von Medizinprodukten und persönlicher Schutzausrüstung bei der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie“ sei es, dass die Bundesrepublik Deutschland die Verantwortung für das Inverkehrbringen der in ihrem Auftrag beschafften Medizinprodukten und Gegenstände der persönlichen Schutzausrüstung übernimmt.
Es sei notwendig gewesen, Unternehmen, die als Vertragspartner der Bundesregierung arbeiteten, vom Haftungsrisiko zu befreien. Deutsche Unternehmen, die auf internationalen Märkten tätig sind, hatten ihre Unterstützung bei der Beschaffung der dringend benötigten persönlichen Schutzausrüstung und Medizinprodukten angeboten.
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