Medizintechnikindustrie will im Implantationsregister auch Operateure und Patienten-Compliance erfassen

Berlin – Im geplanten Implantationsregister nicht nur Produkte zu erfassen, sondern auch den Operateur und die Patienten-Compliance einzubeziehen, fordert der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed). „Erfahrungen aus bereits bestehenden Endoprothesenregistern zeigen, dass bei Auffälligkeiten das Implantatversagen selbst die geringste Ursache darstellt. Es sollten daher auch Auswertungen der einzelnen Operationsergebnisse erfolgen, um Behandlungen vergleichen zu können, Vorkommnisse in den medizinischen Einrichtungen frühzeitig zu erkennen und so Maßnahmen zur kontinuierlichen Qualitätsverbesserung und für Qualitätsverträge abzuleiten“, sagte der BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim Schmitt. Der Verband fordert daher, den Referentenentwurf des Gesetzes zur Errichtung des Deutschen Implantateregisters (EDIR) entsprechend anzupassen.
Nach Ansicht des BVMed sollten die Krankenkassen bei den kommenden elektronischen Patientenakten die gleichen Daten zur Identifizierung des Implantats verwenden wie im geplanten Implantationsregister. So könnten die Daten der unterschiedlichen Patientenakten analysiert und die Versorgung verbessert werden. Wichtig sei außerdem, dass die Hersteller ausreichende Informationen über ihre Produkte erhielten, um diese verbessern zu können. „Dazu gehört, dass Hersteller Zugriff auf die Rohdaten ihrer eigenen Produkte erhalten. Hiermit können die notwendigen Auswertungen für die Marktbeobachtung, die Zulassungsprozesse oder Rezertifizierungen durchgeführt werden“, so der BVMed.
Der Verband betont, dass in einigen Bereichen bereits Register existieren. „Die medizinischen Fachgesellschaften, die Krankenkassenverbände und die Hersteller haben in den vergangenen Jahren in verschiedenen Bereichen Register aufgebaut, die Daten erhoben und ausgewertet. Diese Daten dürfen nicht verloren gehen und müssen für alle Beteiligten weiter nutzbar sein“, betonte der BVMed.
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