Politik

Mehr als 1.100 Krankenhäuser melden händisch Bettenkapazitäten

  • Freitag, 12. Januar 2024
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Berlin – Mehr als 1.100 Krankenhäuser melden Informationen zu belegten Betten auf den Normalstationen nach wie vor händisch über ein Meldeportal des Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystems (DEMIS) an das Robert-Koch-Institut (RKI).

Lediglich 213 Krankenhausstandorte haben in den vergangenen sieben Tagen (3. Januar bis 10. Januar 2024) diese Daten über eine Schnittstelle automatisch an das RKI übermittelt. Das teilte eine Sprecherin des Bun­desgesundheitsministeriums (BMG) dem Deutschen Ärzteblatt auf Nachfrage mit.

Insgesamt haben demnach 1.371 Krankenhausstandorte in der ersten Kalenderwoche 2024 die belegten Betten der Normalstationen über DEMIS gemeldet. In Deutschland gibt es derzeit rund 1.700 somatische Kranken­häuser.

Seit September 2022 sind Krankenhäuser in Deutschland verpflichtet, die belegte Bettenanzahl auf den Nor­malstationen, differenziert nach mit Erwachsenen und Kindern belegten Betten, an das RKI zu melden.

Die Meldung der Behandlungskapazitäten ist eingeführt worden, damit Belastungssituationen in den Kranken­häusern insbesondere hinsichtlich Krankheitsausbrüchen oder Pandemiewellen frühzeitig erkannt werden können.

Seit April 2020 müssen Krankenhäuser zudem intensivmedizinische Behandlungskapazitäten über das Inten­sivregister der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv und Notfallmedizin (DIVI) melden.

Die Idee ist, dass die Datenübermittlung der Bettenkapazitäten über eine Schnittstelle, die sogenannte FHIR-Spezifikation (Fast Healthcare Interoperability Resources), automatisiert vom Krankenhausinformationssystem (KIS) direkt an das DEMIS-Portal erfolgen soll.

Der Aufwand für das Krankenhauspersonal soll dabei gegen Null gehen. Doch die Realität sieht auch nach knapp eineinhalb Jahren nach der Einführung der zugrunde liegenden Verordnung zur Krankenhaus­kapazitäts­surveillance anders aus.

Hersteller verlangen oft Aufpreis für Schnittstelleneinrichtung

Zur Erklärung: Die Softwarehersteller sind nicht verpflichtet, entsprechende Schnittstellen einzurichten, so dass die Ausleitung der Daten aus dem KIS-System hin zum RKI automatisch funktioniert.

Oft verkaufen die KIS-Betreiber entsprechende Pakete, die die Einrichtung der Schnittstelle beinhalten, aller­dings mit einem Aufpreis. Diesen können oder wollen Krankenhausstandorte nicht bezahlen, auch weil sich viele in einer wirtschaftlich schwierigen Lage befinden.

Die Frage, ob der Gesetzgeber plant, entsprechende Verpflichtungen für Softwarehersteller einzuführen, ver­neint das BMG allerdings ohne Angabe von Gründen. Für eine eigene selbstprogrammierte Lösung zur Schnittstell­eneinrichtung sind die IT-Abteilungen der Krankenhäuser oftmals nicht ausreichend personell oder technisch ausgestattet.

Zudem wollte das BMG in der zweiten Jahreshälfte 2023 eine weitere Verordnung umsetzen, die Behand­lungs­kapazitäten in den Notaufnahmen anzeigen sollte. Damit sollten Krankenhäuser entsprechende Informationen ebenfalls an das RKI übermitteln.

Diese Verordnung ist allerdings bislang nicht in Kraft getreten. Zwar befürwortet das BMG den Ausbau der Not­aufnahmesurveillance, heißt es vonseiten der Ministeriumssprecherin. „Hierfür müssen allerdings vorher die in­haltlichen und technischen Anforderungen definiert und die durch die Krankenhäuser zu übermittelnden Anga­ben der Behandlungskapazitäten der Notaufnahmen festgelegt werden.“

Eine Erarbeitung der erforderlichen Angaben zur bundesweiten Erfassung der Kapazitäten der Notaufnahmen sollte zudem in enger Abstimmung mit den Ergebnissen der aktuell laufenden Krankenhaus- und Notfallreform umgesetzt werden, auch um parallele Entwicklungen zu vermeiden, erklärte das BMG.

Die geplante Krankenhausreform sollte ursprünglich ebenfalls bis Ende 2023 eingeleitet werden. Entsprechen­de Beratungen zwischen Bund und Ländern sind allerdings in den vergangenen Monaten aufgrund von Un­stimmigkeiten ins Stocken geraten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die Krankenhaus­reform sowie die Reformierung der Notfallversorgung und Rettungsdienste in diesem Jahr aber weiter voran­treiben.

cmk

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