Mehr Anträge auf Präimplantationsdiagnostik in Bayern

München – Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Anträge von werdenden Eltern auf Präimplantationsdiagnostik (PID) in Bayern deutlich gestiegen.
Wie das bayerische Gesundheitsministerium berichtete, hat die Bayerische Ethikkommission für PID im vergangenen Jahr 293 Anträge behandelt. Das sind 50 mehr als im Vorjahr. Im vergangenen Jahr wurden von den eingereichten Anträgen 278 genehmigt.
Die Kommission gibt es seit 2015. PID ist in Deutschland nur erlaubt, wenn aufgrund der genetischen Voraussetzungen der Frau oder des Mannes das hohe Risiko einer schwerwiegenden Erbkrankheit besteht oder eine schwerwiegende Schädigung des Embryos festgestellt werden soll. Die Ethikkommission prüft, ob diese Vorgaben erfüllt sind.
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) betonte die Bedeutung der Arbeit der Kommission. Denn die PID dürfe keinesfalls als ein Selektionsinstrument wahrgenommen werden. „Oberste Priorität hat immer der Schutz des Lebens“, sagte er.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte Ende 2020 in einem bayerischen Fall, bei dem die Ethikkommission die PID nicht gestattet hatte, der werdenden Mutter Recht gegeben. Der Freistaat wurde verpflichtet, dem PID-Antrag zuzustimmen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hatte die Klage der Frau noch abgewiesen.
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