Ethikkommission prüft rund 160 Anträge auf Präimplantationsdiagnostik
Stuttgart – Die gemeinsame Ethikkommission der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen zur Durchführung der Präimplantationsdiagnostik (PID) hat in ihrer ersten fünfjährigen Amtsperiode 166 Anträge auf eine PID bearbeitet.
„Die PID-Ethikkommission hat bewiesen, dass sie trotz der schwierigen Thematik routiniert und erfolgreich arbeitet – das ist sehr erfreulich“, sagte Wolfgang Miller, Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg.
Die PID bietet die Möglichkeit, einen außerhalb des Körpers erzeugten Embryo vor dessen Implantation in die Gebärmutter genetisch auf eine in der Familie bereits bekannte Chromosomenstörung oder erbliche Erkrankung untersuchen zu lassen.
Nach dem Willen des Gesetzgebers ist die PID nur ausnahmsweise und nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt. Zum Beispiel muss der genetische Defekt schwerwiegend und das Risiko des Auftretens beim Kind muss hoch sein. Die PID-Ethikkommission überprüft und diskutiert diese Voraussetzungen und stimmt dem jeweiligen Antrag zu oder lehnt ihn ab.
„Bei der PID geht es um grundsätzliche Lebensfragen“, sagte Miller. Daher ließen die Kommissionsmitglieder bei ihren Beratungen neben medizinischen auch psychologische, soziale und ethische Aspekte mit einfließen.
„Vor allem freut es mich für diejenigen, denen die Kommission Wege aus belastenden Situationen aufzeigen konnte“, betonte der Ärztekammerpräsident mit Hinblick auf die erste Amtsperiode der Kommission.
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