Mehr Entscheidungsgewalt bei Lebensmittelüberwachung für Ministerium

Wiesbaden – Hessens Verbraucherschutzministerium bekommt als Konsequenz aus dem Fleischskandal um den Hersteller Wilke mehr Entscheidungsgewalt bei der Lebensmittelüberwachung.
Mit der gestern im Wiesbadener Landtag beschlossenen Gesetzesänderung hat das Land nun ein uneingeschränktes Weisungsrecht. Bislang waren die kommunalen Behörden für die Kontrollen zuständig. Das Land konnte nur ausnahmsweise bei drohender Krisengefahr und in Fällen von kreisübergreifender oder besonderer Bedeutung eingreifen.
Bei dem nordhessischen Fleischhersteller Wilke waren wiederholt Listerienkeime in Produkten entdeckt worden. Sie können bei geschwächtem Immunsystem lebensgefährlich sein. Drei Todes- und 37 Krankheitsfälle werden mit Wilke-Produkten in Verbindung gebracht.
Anfang Oktober wurde das Unternehmen wegen der Vorfälle geschlossen. Die Staatsanwaltschaft Kassel ermittelt wegen fahrlässiger Tötung gegen den Geschäftsführer.
Mit der Gesetzesänderung soll nun sichergestellt werden, dass das Ministerium selbstständig Kontrollen bei einem Lebensmittelbetrieb anordnen kann, wenn dieser negativ auffällt oder Unklarheiten vor Ort geklärt werden müssen.
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