Politik

Streit um amtliche Lebensmittel­kontrollen

  • Dienstag, 26. November 2019
/picture alliance, Christoph Schmidt
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Berlin – Um die anstehende Reform der Lebensmittelüberwachung in Deutschland gibt es heftigen Streit. Die Verbraucherorganisation Foodwatch kritisierte, künftig seien damit „deutlich weniger amtliche Kontrollen vorgeschrieben als bisher“. Das Bundeser­nährungs­ministerium von Julia Klöckner (CDU) wies dies heute als „falsch“ zurück. Ziel der Reform sei vielmehr, Betriebe mit einem höheren Risiko häufiger zu kontrollieren.

Wie oft die Behörden einen Lebensmittelbetrieb besuchen und wie viele Lebensmittel­kon­trolleure die Ämter einstellen, orientiert sich an der Risikoeinstufung der Unterneh­men. Sie werden nach Betriebsart und nach vorherigen Kontrollergebnissen eingestuft. So wird eine Metzgerei häufiger kontrolliert als ein Kiosk; ein immer wieder wegen Hy­gie­nemängeln auffälliger Betrieb häufiger als ein Vorzeigeunternehmen. Zuständig sind die Bundesländer.

Im Zentrum des Streits steht nun die Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmenüberwachung (AVVRÜb). Geplant sind Veränderungen bei der Zuweisung von Kon­­trollfrequenzen für die verbindlichen Routinekontrollen zu den Risikoklassen. Bislang sind Kontrollhäufigkeiten von höchstens täglich bis mindestens alle drei Jahre einzuhal­ten – künftig soll dies jedes Land selbst festlegen. Als Spanne wird wöchentlich bis längs­tens dreijährlich genannt, zusätzliche anlassbezogene Kontrollen sind möglich.

Eine Ministeriumssprecherin sagte, in den Beratungen über die Reform hätten die betei­lig­ten Bundesländer bei der Einstufung von Betrieben das Verhalten des Unternehmers, die Eigenkontrollen des Unternehmens und ihr Hygienemanagement stärker gewichten wollen. Sie hätten „in Problembetrieben den Überwachungsdruck erhöhen“ wollen. Dies sei in der Neufassung der Verwaltungsvorschrift umgesetzt worden.

Künftig würden Problembetriebe häufiger kontrolliert, betonte die Sprecherin. Dadurch werde auch die Risikovorsorge für den Verbraucher verbessert. „Denn es ergibt wenig Sinn, einen unauffälligen Betrieb, der vorbildliche Eigenkontrollen und Qualitätsmecha­nis­­men besitzt, ständig wiederkehrend in kurzen Intervallen zu kontrollieren.“

Foodwatch hält dagegen: Durch die geplante Änderung gäbe es zum Beispiel bei einem Unternehmen wie dem Wursthersteller Wilke weniger vorgeschriebene Pflichtkontrollen als bisher. Mit keimbelasteter Wurst von Wilke werden drei Todesfälle in Verbindung ge­bracht. Bei solchen Betrieben sollten „nur noch vierteljährlich verbindliche Kontrollen stattfinden – anstatt bisher eigentlich monatlich“. In Betrieben mit höchstem Risiko sollen demnach statt bisher täglich nur noch wöchentlich verbindliche Kontrollen statt­finden.

„Mehr Lebensmittelsicherheit erreicht man nicht durch weniger Kontrollen – was für eine aberwitzige Logik von Frau Klöckner“, sagte Geschäftsführer Martin Rücker. Die geplante Reform sei eine „massive Schwächung der Lebensmittelsicherheit in Deutschland“. Klöckner müsse die Pläne stoppen oder der Bundesrat seine Zustimmung verweigern.

Foodwatch bemängelte zudem, dass anstelle von rund 400 politisch abhängigen Behör­den in Zukunft 16 weitestgehend unabhängige Landesanstalten für die Lebensmittel­kon­trollen zuständig sein sollen, die verbindlich die dafür erforderliche personelle Aus­stattung erhalten müssen. „Die Lebensmittelkontrolle darf aber nicht von der Haushalts­situation oder von politischer Willkür abhängen“, sagte Rücker.

afp

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