Ärzteschaft

Mehr Flexibilität beim Personaleinsatz in der Psychiatrie ab 1. Januar, aber auch Sanktionen

  • Freitag, 2. Januar 2026
/picture alliance, Hans Lucas, Patrick Batard
/picture alliance, Hans Lucas, Patrick Batard

Berlin – Die im Juni beschlossenen Änderungen an der „Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie“ (PPP-RL) werden nach Angaben des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wie geplant am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Der Beschluss sei vom Bundesministerium für Gesundheit rechtlich geprüft und nicht beanstandet worden, hieß es.

„Damit haben die stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik nun die Sicherheit, dass sie ihr Personal ab 2026 noch flexibler einsetzen können, ohne die Mindestvorgaben zu unterschreiten“, teilte der G-BA mit. Zudem stehe fest, dass die seit dem Jahr 2023 nur noch stichprobenhaft durchgeführte stations- und monatsbezogene Dokumentation ersatzlos entfällt.

Ab Januar scharfgeschalten werden auch die Sanktionsmaßnahmen der PPP-RL. Die seit 2020 in den Krankenhäusern geltende Richtlinie hat Untergrenzen für die Personalausstattung definiert. Kliniken, die diese – auch nur temporär und in einzelnen Berufsgruppen – nicht einhalten können, müssen der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) zufolge mit „drastischen Strafzahlungen“ rechnen.

Ab dem 1. Januar kann nach Angaben des G-BA vorhandenes Personal auf die mit Mindestvorgaben belegten Berufsgruppen angerechnet werden, um eine größere Flexibilität für die Krankenhäuser zu ermöglichen. Fach- und Hilfskräfte dürfen dann unter bestimmten Umständen bis zu fünf Prozent auf Ärztinnen und Ärzte angerechnet werden.

Im Pflegedienst wird die Anrechnungsoption von zehn auf 15 Prozent angehoben. Auch Personal in einschlägigen Aus- und Weiterbildungen kann deutlich stärker als bisher berücksichtigt werden. Darüber hinaus kann dem G-BA zufolge künftig Personal aus den Bereichen Spezial-, Bewegungs- und Physiotherapie zur Ermittlung der Mindestvorgaben unter einer Berufsgruppe zusammengefasst werden.

Für den Nachtdienst gilt demnach, dass befristet bis zum Jahresende 2026 bis zu 15 Prozent Pflegehilfskräfte angerechnet werden können. Zudem werden bis zum Jahresende 2027 keine Folgen bei Nichteinhaltung der Mindestvorgaben festgelegt.

Die Änderung der PPP-Richtlinie sei das Ergebnis eines Kompromisses zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). „Wir konnten umfassende Flexibilisierungen beim Personaleinsatz und weniger Bürokratie bei der Nachweisführung durchsetzen“, sagte der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblatts.

Dennoch schaue die große Mehrzahl der betroffenen Kliniken mit großer Sorge auf die angekündigten Sanktionen bei Nichteinhaltung der Personalvorgaben. „Wir befürchten Versorgungseinschränkungen und Strafzahlungen in einer für die Krankenhäuser wirtschaftlich ohnehin angespannten Zeit. Die Sanktionsregelungen gehen an den Realitäten des Arbeitsmarktes und des Fachkräftemangels vorbei“, so Gaß.

„Die Flexibilisierung bedeutet Erleichterungen für die Kliniken, weil sie ermöglicht, die berufsgruppengreifende Arbeit abzubilden“, sagte Bettina Wilms, Chefärztin am Standort Querfurt des Carl-von Basedow-Klinikums Saalekreis, bei einer Diskussionsveranstaltung zu dem Thema im Rahmen des Jahreskongresses der DGPPN Ende November in Berlin.

Man könne hingegen nicht genau sagen, welchen Einfluss die Scharfstellung der Sanktionen auf die Kliniken haben werden. „Aktuell haben wir kein Kliniksystem, welches unter den Bedingungen von Sanktionen die Personalbemessung flächendeckend im Bundesgebiet sortiert hat. Das heißt, es gibt immer noch Kliniken, die eher abwartend waren in den letzten Jahren. Und es gibt Kliniken, die sich eher sehr zielgerichtet vorbereitet haben“, sagte Wilms.

Dieser Aussage schloss sich Michael Kölsch, Klinik für Psychiatrie, Neurologie, Psychosomatik und Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter, Universitätsmedizin Rostock an: „Die Flexibilität hinsichtlich Berufsgruppen ist wichtig. Wir können aber nicht valide sagen, welche Auswirkungen die Sanktionen haben werden. Es gibt einfach viele Faktoren gibt, die man jetzt noch nicht antizipieren kann.“ Man müsse in den Dialog mit den Kostenträgern gehen.

Auch Tina Wessels von der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hielt es für sinnvoll, dass die Flexibilisierung gestärkt wurde. Das ständige Verschieben der Sanktionen habe jedenfalls nicht zu einem Personalaufwuchs in den Kliniken geführt; auch die Umsetzungsgrade hätten sich nicht verbessert. „Wir verknüpfen daher mit den Sanktionen die Hoffnung, dass die Umsetzungsgrade erstmal auch höher werden“, sagte sie.

Reinhard Belling von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Träger psychiatrischer und psychosomatischer Krankenhäuser in Deutschland (BAG Psychiatrie) sagte auf dem DGPPN-Kongress: „Wenn die Sanktionen greifen, wird es Reaktionen geben. Die Träger werden die Strukturen anpassen.“ Die wirtschaftliche Situation der Kliniken werde sich durch die PPP-RL aber weiter verschlechtern, insofern sei sie „ein Marktbereinigungsinstrument“, glaubt der Vorsitzende der Geschäftsführung von Vitos, einem großen Klinikträger in Hessen. 

PB

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung