Mehr Personal für psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser notwendig

Berlin – Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert einen politischen Stillstand bei der Personalausstattung von psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern.
„Wenn Bundesregierung und Gemeinsamer Bundesausschuss zu unterschiedlichen Auffassungen kommen, wer laut Gesetz in der Verantwortung steht, muss ein neuer gesetzlicher Auftrag Klarheit schaffen“, forderte die Kammer gestern.
Die BPtK bezieht sich mit ihrer Kritik auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion „Reformvorhaben der Bundesregierung zu psychiatrischen Krankenhäusern und deren Personalausstattung“.
Aus dieser Antwort gehe hervor, dass in dieser Legislaturperiode kein Gesetzesvorschlag für eine bessere Personalausstattung für psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser kommen werde. Eine Folge ist laut Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK, „dass Patientinnen und Patienten bis heute keine zusätzliche Minute Psychotherapie in Psychiatrien erhalten“.
Sie kritisierte, seit Jahren werde im G-BA eine Entscheidung zur Erhöhung der Minutenwerte der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie zulasten der Patienten verschoben.
Daher sei der Gesetzgeber in der Pflicht, im stationären Bereich für eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung und eine bedarfsgerechte Personalausstattung zu sorgen – und zwar mit einem neuen gesetzlichen Auftrag.
Der BPtK geht es dabei auch um die Weiterbildung: „Die Psychiatrien sind elementare Weiterbildungsstätten und müssen gesetzlich die Rahmenbedingungen zugesichert bekommen, um psychotherapeutische Weiterbildungsstellen anbieten zu können“, so Benecke.
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