Psychotherapeuten demonstrieren erneut für Finanzierung der Weiterbildung

Berlin – Erneut demonstrierte gestern ein breites Bündnis von Studierenden sowie Psychotherapeuten aus Kammern und Berufsverbänden sowie Hochschullehrern vor dem Bundestag für die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung.
Anlass sind die unzureichenden Regelungen zur Finanzierung der Weiterbildung in Praxen, Ambulanzen und Kliniken im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) und die stockenden parlamentarischen Beratungen. Organisiert wurde die Kundgebung von der Psychologie-Fachschaften-Konferenz (PsyFaKo) und dem PtW (Psychotherapeuten in Weiterbildung)-Forum.
„Wir demonstrieren zum dritten Mal an dieser Stelle vor dem Bundestag“, sagte Felix Kiunke, der eine erfolgreiche Petition für die Finanzierung der Weiterbildung gestartet hatte. Er betonte, der Gesetzgeber müsse den Fehler, die Finanzierung im Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz vor fünf Jahren nicht geregelt zu haben, dringend korrigieren.
„Wir können es uns nicht leisten, dass junge, motivierte Menschen, die Verantwortung für die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen übernehmen wollen, die notwendige Weiterbildung nicht absolvieren können“, mahnte Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Die Weiterbildung darf nicht zu einem Flaschenhals für eine ganze Generation von Psychotherapeuten werden, die dann in der Versorgung fehlt“, kritisierte sie.
Die Zahl der Absolventinnen und Absolventen der neuen Psychotherapiestudiengänge wächst nach Angaben der BPtK stetig. Im kommenden Jahr werden demnach 2.500 erwartet. Ohne ausreichende finanzielle Förderung werde es für sie keine Stellen für die Weiterbildung zu Fachpsychotherapeuten geben.
„Jetzt ist die Zeit, zu handeln und das Problem endlich zu lösen“, appellierte Benecke an die Bundestagsabgeordneten. Für Praxen und Medizinische Versorgungszentren müsse – analog zur Weiterbildung in der Allgemeinmedizin – ein Gehaltszuschuss für Weiterbildungsteilnehmende eingeführt werden, so die Forderung der BPtK. Die Praxen müssten für die Weiterbildung ihren Praxisumfang auf 150 Prozent erweitern können.
Weiterbildungsambulanzen sollten mit den Krankenkassen zudem kostendeckende Vergütungen verhandeln können, in der alle Weiterbildungsinhalte berücksichtigt werden müssen. Kliniken müssten übergangsweise zusätzliche Personalstellen für Weiterbildungsteilnehmende refinanziert bekommen, forderte die BPtK-Präsidentin.
Politik vor Ort
Auch Gesundheitspolitiker unterstützten die Demonstration. Dirk Heidenblut, Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für Psychotherapie und Psychiatrie, betonte: „Wir setzen alles dran, damit Regelungen zur Finanzierung der Weiterbildung in das GVSG aufgenommen werden“.
Ebenso handele seine Kollegin von den Grünen, Kirsten Kappert-Gonther, amtierende Vorsitzende des Gesundheitsausschuss im Bundestag. Der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU/CSU) habe 2019 die Finanzierung im Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz ausgeklammert, trotz vieler mahnender Stimmen, kritisierte Heidenblut.
„Sie haben allen Grund, laut zu sein“, pflichtete Alexander Föhr (CDU/CSU), Mitglied im Gesundheitsausschuss, den Demonstrierenden bei. „Es ist absurd, dass die amtierende Bundesregierung einen Fachkräftemangel heraufbeschwört.“
Der Kabinettsentwurf zum GVSG habe keine Antworten zur Finanzierung der Weiterbildung gegeben. Die parlamentarische Arbeit zu dem Gesetz werde zudem immer weiter verschoben, kritisierte der Oppositionspolitiker. „Jetzt sind wir schon bei einem potenziellen Termin für die Anhörung im nächsten Jahr.“
„Die mehr als 6.000 Studierenden, die im Oktober mit dem Psychotherapiestudium angefangen haben, sind einerseits voller Vorfreude und Ambition, aber auch voller Sorge über die Zukunft des Berufes, sie gehen sehr belastet in das Studium“, erklärte Eva-Lotta Brakemeier, Professorin für Klinische Psychologie und Psychotherapie an der Universität Greifswald. Sie vertrat bei der Demonstration die Hochschullehrinnen und -lehrer sowie die Wissenschaft.
Auch diejenigen Studierenden, die am Ende der bundesweit 90 Masterstudiengänge seien und für die es keine Weiterbildungsplätze gibt, „sind belastet und verunsichert“, berichtete Brakemeier. „Viele verzögern den Abschluss, nehmen Urlaubssemester, oder zögern die Prüfung hinaus.“
Darüber hinaus brauche der Wissenschaftsstandort Deutschland die Psychotherapieforschung. Das gehe jedoch auch nur mit Weiterbildung und Promotion. „Wir brauchen hier dringend Sicherheit“, forderte die Wissenschaftlerin.
„Wir haben viel Hoffnung in die Reform gesteckt. Aber jetzt, fünf Jahre nach dem Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz, fühlt es sich immer noch so an, als ob wir noch ganz am Anfang stehen. Die ganze Hoffnung, die wir hatten, verwandelt sich inzwischen in Angst und Verzweiflung, wie es weitergeht“, beschrieben Sophie Hartmann, Masterstudentin aus Köln, und Luisa Baumgärtner, Masterstudentin aus Leipzig, Vertreterinnen des PsyFaKo, ihre Situation und die ihrer Kommilitonen.
Lena Glade, Masterstudentin aus Berlin, und Sara Weber, Masterstudentin aus Lübeck, fügten hinzu: „Auch wir fühlen diesen Unglauben über die Kurzsichtigkeit und Fahrlässigkeit, mit der vom Bundesgesundheitsministerium in Kauf genommen wird, dass die psychotherapeutische Versorgung der kommenden Jahre in realer Gefahr schwebt.“
„Wir fordern alle Verantwortlichen auf: Schaffen Sie die notwendigen gesetzlichen Regelungen – und zwar jetzt, noch im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz. Wir verlieren sonst den dringend benötigten psychotherapeutischen Nachwuchs, denn ohne Weiterbildung gibt es keine Fachpsychotherapeuten“, forderte Anke Pielsticker, stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung.
Schon jetzt würden mehr als 2.000 Praxen gerne Weiterbildung anbieten, betonte die stellvertretende Vorsitzende der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. „Inzwischen gibt es in einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen Förderungen für einige wenige Weiterbildungsplätze in ambulanten Praxen. Wir begrüßen diese Initiative, dennoch stellt es keine Lösung für die flächendeckend benötigten Weiterbildungsstellen dar und ist nicht mehr als ein Tropfen auf einen heißen Stein“, sagte Pielsticker.
Hintergrund: Mit der 2019 vom Bundestag beschlossenen Psychotherapeutenausbildungsreform wurde die psychotherapeutische Weiterbildung – analog der ärztlichen Weiterbildung – eingeführt. Eine ausreichende Finanzierung der Weiterbildung wurde damals nicht geregelt. In den GVSG-Kabinettsentwurf aufgenommen wurde lediglich eine Refinanzierung der abrechenbaren Versorgungsleistungen der angestellten Psychotherapeuten in Weiterbildungsambulanzen.
Bei der Verhandlung der Ambulanzen mit den Krankenkassen über die Höhe der Vergütung für diese Versorgungsleistungen sollen danach notwendige Betriebskosten der Ambulanzen für die Durchführung der Weiterbildung aber ausdrücklich nicht berücksichtigt werden dürfen. Keine Regelungen sieht der GVSG-Kabinettsentwurf indes für Weiterbildungsplätze an Praxen und Kliniken vor.
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