Mehr Unterstützung für inhabergeführte Praxen gefordert
Hamburg – Mehr regionale Gestaltungsmöglichkeiten, ein Ende der Budgetierung, weniger Bevorzugung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und eine Umgestaltung der Bedarfsplanung fordern die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hamburg und die Abgeordnetenversammlung der KV Schleswig-Holstein von der künftigen Bundesregierung.
„Wir fordern ausreichende Gestaltungsmöglichkeiten für die ärztliche und psychotherapeutische Selbstverwaltung, damit diese ihre anspruchsvollen Aufgaben erfüllen kann. Dies schließt das Recht auf die eigenverantwortliche Organisation der Selbstverwaltung einschließlich der Frage des Wahlsystems zu den Vertreter- und Abgeordnetenversammlungen ein“, heißt es in einer Resolution, die die Abgeordneten der beiden KVen bei einem gemeinsamen Treffen der Selbstverwaltungsparlamente in Hamburg verabschiedet haben. Anlass für die gemeinsame Sitzung war die Eröffnung des neuen Verwaltungsgebäudes der KV Hamburg.
MVZ nur von Niedergelassenen
„Neue MVZ sollen nur noch von niedergelassenen Ärzten oder Psychotherapeuten gegründet werden dürfen. Bestandschutzklauseln für MVZ in nicht ärztlicher und nicht psychotherapeutischer Trägerschaft sind mit Auslaufregelungen zu versehen, beispielsweise dem Verbot der Nachbesetzung freiwerdender Zulassungen“, heißt es in der gemeinsamen Resolution.
„Wir fordern ein klares Bekenntnis der Politik zu dem System der Selbstverwaltung, da niemand sonst die ambulante vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung in der Qualität und mit der Verlässlichkeit garantieren kann wie die Ärzte und Psychotherapeuten selbst“, erläuterte der Vorsitzende der Vertreterversammlung der KV Hamburg, Dirk Heinrich, das Anliegen der beiden KVen.
Christian Sellschopp, der Vorsitzende der Abgeordnetenversammlung der KV Schleswig-Holstein, betonte in seiner Ansprache den gesamtgesellschaftlichen Nutzen der Freiberuflichkeit. Weit besser, als das Eindringen renditeorientierter Strukturen in die ambulante Versorgung zu tolerieren, sei es, im Gegenteil auch im stationären Bereich die ärztliche Unabhängigkeit durch Weiterentwicklung von beleg-, honorar- oder konsiliarärztlichen Versorgungsformen zu stärken, betonte er.
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