Mehrere Bundesländer befreien Geboosterte von Testpflicht

Hannover – Wer bereits geboostert ist, wird in Niedersachsen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ab Samstag von der Testpflicht befreit.
In Niedersachsen trete diese Erleichterung ab Samstag in Kraft, teilte das Gesundheitsministerium heute in Hannover mit. Niedersachsen reagiere mit der neuen Regelung auf wissenschaftliche Erkenntnisse, nach denen die Gefahr einer Infektion und einer Übertragung des Coronavirus „nach dem Erhalt der Auffrischimpfung ausgesprochen gering ist“, hieß es. Auch sollten die stark beanspruchten Testkapazitäten entlastet werden.
In Niedersachsen gilt seit Mittwoch in vielen Regionen die Warnstufe zwei: Danach haben in Gastronomie, Sport und Veranstaltungen auch Geimpfte und Genesene nur mit einem zusätzlichen Test Zugang. Daran gibt es massive Kritik von Veranstaltern wie von Bürgern.
Die Auffrischungsimpfungen seien im digitalen Impfzertifikat in der Regel als dritte Impfung hinterlegt, hieß es. Die Befreiung von der Testpflicht gelte ab der Impfung. Für Personen mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson sei die zweite Impfung maßgeblich und gelte als Auffrischung im Sinne der neuen Regelung.
Die Ärztekammer Niedersachsen hatte das Vorhaben schon im Vorfeld begrüßt. „Nur das wirkungsvolle Impfen bringt uns raus aus der Pandemie“, sagte Niedersachsens Ärztekammerpräsidentin Martina Wenker. „Deshalb sind weitere Anreize zur vollständigen Impfteilnahme sehr sinnvoll.“
Die FDP-Fraktion warf der Landesregierung vor, die Menschen zu verunsichern. Kurz nachdem flächendeckend die 2G-Plus-Regelung in Kraft getreten ist, versuche die Landesregierung, die entstandenen Probleme wieder einzufangen und Personen mit Boosterimpfung wieder von den zusätzlichen Tests zu befreien. „Wieder einmal wird klar, dass die Landesregierung die Dinge nicht durchdenkt, bevor sie angeordnet werden“, sagte FDP-Fraktionschef Stefan Birkner.
Auch in Rheinland-Pfalz entfällt die Testpflicht für Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung gegen Corona erhalten haben. „Wir haben heute im Kabinett noch einmal intensiv beraten und entschieden, dass Menschen mit bereits erfolgter Auffrischungsimpfung von der Testpflicht der 2G-plus-Regelung ausgenommen sind“, teilte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) heute mit.
Die Auffrischungsimpfung erhöhe den Impfschutz enorm. „Sie brauchen dann deshalb beispielsweise für ihren Besuch in einem Restaurant oder beim Betreten eines Fitnessstudios keinen weiteren Test mehr.“
„Personen, die bereits geboostert sind, müssen überall dort, wo die 2G-Plus-Regel gilt, keinen aktuellen negativen Coronatest mehr vorlegen – also zum Beispiel in Gaststätten, im Zoo oder bei Freizeit- und Kulturveranstaltungen“, teilte auch der Amtschef des baden-württembergischen Gesundheitsministeriums, Uwe Lahl, in Stuttgart mit. Es genügt in den drei Bundesländern damit der Nachweis über die Impfungen.
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