Mehrfachanrechnung von Fachärzten bei Krankenhausreform angemahnt

Berlin – Bei der Krankenhausreform werden Nachbesserungen benötigt. Das mahnen der niedersächsische Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) gemeinsam mit der Bundesärztekammer (BÄK), dem Marburger Bund (MB) und der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) an.
Konkret drängen sie auf eine erweiterte Anrechnung von Fachärzten auf die geplanten Leistungsgruppen. Bislang ist mit der Krankenhausreform vorgesehen, dass jeder Facharzt und jede Fachärztin in bis zu drei Leistungsgruppen angerechnet werden können soll.
Mit dieser Vorgabe ließen sich aber die in den Leistungsgruppen geforderten Qualitätskriterien für die personelle Ausstattung insbesondere in den kleineren Häusern nicht erfüllen, befürchtete Philippi. „Es bestehen weiterhin praktische Schwierigkeiten in den Leistungsbereichen ‚Orthopädie und Unfallchirurgie‘ sowie ‚Frauenheilkunde und Geburtshilfe‘“, sagte er.
Philippi pochte dabei auf den Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung, in dem es heißt, dass diese Anrechnung geprüft werden solle. Statt drei sollten künftig fünf Leistungsgruppen pro Facharzt angerechnet werden, forderte der der niedersächsische Gesundheitsminister. Der Bund sei „angehalten, jetzt nachzusteuern.“
„Die Anforderungen für die Leistungsgruppen sollten eine qualitativ hochwertige Versorgung unterstützen und nicht behindern“, sagte BÄK-Präsident Klaus Reinhardt. Deswegen sei es richtig, dass der Koalitionsvertrag eine medizinisch sinnvolle Anpassung der Regeln vorsehe, nach denen die einzelnen Fachärzte in den Leistungsgruppen angerechnet werden.
Auch Susanne Johna, erste Vorsitzende des Marburger Bundes (MB), betonte, dass bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum weiterhin in der Lage sein müssen, ihre Aufgaben in der Regelversorgung zu erfüllen.
„Damit das erreicht wird, sind im Rahmen der Krankenhausreform Anpassungen bei der Anrechnung von Fachärztinnen und Fachärzten auf die Leistungsgruppen unumgänglich“, so Johna. Derzeit würden den Häusern Probleme dadurch entstehen, dass Fachärzte neben der Allgemeinen Inneren Medizin und der Allgemeinen Chirurgie nicht auch auf andere Leistungsgruppen angerechnet werden könnten.
Bei anderen Fachgebieten sei das aber möglich. „Diese Ungleichbehandlung ist nicht nachvollziehbar und muss jetzt im Rahmen des Anpassungsgesetzes geändert werden“, forderte Johna.
Auch für die Ärztinnen und Ärzte sei diese Regelung schwierig, erläuterte Martina Wenker, Präsidentin der Ärztekammer Niedersachen. „Ärztliche Kompetenz darf bei der Anrechnung nicht sachfremd zersplittert werden“, betonte sie. Wer nach einer mehrjährigen Weiterbildung eine Facharztbezeichnung führe, müsse für die Leistungsgruppen angerechnet werden, die zu seinem Fachgebiet gehören, sagte Wenker.
Die Krankenhausreform, die Ende 2024 in Kraft getreten ist, soll nochmal nachgebessert werden. Dafür ist das sogenannte Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG) vorgesehen, das Anfang Oktober vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll. Es sieht vor allem Änderungen und Ausnahmeregelungen für die Länder hinsichtlich der Leistungsgruppenzuteilung vor.
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