Ärzteschaft

Mehrfachverordnung von Arzneimitteln verzögert sich

  • Freitag, 28. Februar 2020
/Michael Nivelet, stockadobecom
/Michael Nivelet, stockadobecom

Berlin – Das Ausstellen von Mehrfachverordnungen für Arzneimittel wird voraussichtlich nicht ab dem 1. März möglich sein. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen. Sie betonte, KBV, GKV-Spiztenverband und der Deutsche Apotheker­verband seien noch dabei, die Details abzustimmen.

Die gesetzliche Regelung zur Mehrfachverordnung oder dem Wiederholungsrezept sieht vor, dass Vertragsärzte chronisch Kranken die Dauermedikation so verordnen können, dass mit einem Rezept mehrere Abga­ben möglich sind.

Apotheker dürften dann das Arzneimittel bis zu vier Mal innerhalb eines Jahres abgeben, ohne dass der Patient erneut zum Arzt geht. Voraussetzung ist eine entsprechende Kenn­zeichnung des Rezeptes durch den Arzt.

Verankert ist die Mehrfachverordnung im Masernschutzgesetz, das zum 1. März in Kraft tritt. Die Regelung wurde erst kurz vor der Verabschiedung des Gesetzes im November 2019 auf­genommen. Ursprünglich sollte sie mit dem Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken kommen.

may/EB

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung