Mehrfachverordnung von Arzneimitteln verzögert sich

Berlin – Das Ausstellen von Mehrfachverordnungen für Arzneimittel wird voraussichtlich nicht ab dem 1. März möglich sein. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen. Sie betonte, KBV, GKV-Spiztenverband und der Deutsche Apothekerverband seien noch dabei, die Details abzustimmen.
Die gesetzliche Regelung zur Mehrfachverordnung oder dem Wiederholungsrezept sieht vor, dass Vertragsärzte chronisch Kranken die Dauermedikation so verordnen können, dass mit einem Rezept mehrere Abgaben möglich sind.
Apotheker dürften dann das Arzneimittel bis zu vier Mal innerhalb eines Jahres abgeben, ohne dass der Patient erneut zum Arzt geht. Voraussetzung ist eine entsprechende Kennzeichnung des Rezeptes durch den Arzt.
Verankert ist die Mehrfachverordnung im Masernschutzgesetz, das zum 1. März in Kraft tritt. Die Regelung wurde erst kurz vor der Verabschiedung des Gesetzes im November 2019 aufgenommen. Ursprünglich sollte sie mit dem Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken kommen.
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