Mehrheit der Palliativärzte lehnt ärztlich assistierten Suizid ab
Berlin – Für einen Weg der Mitte bezüglich einer gesetzlichen Regelung der Suizidbeihilfe sprachen sich heute Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) aus. „Eine Normalisierung des ärztlich assistierten Suizids wäre ebenso der falsche Weg wie dessen strafrechtliches Verbot“, sagte Lukas Radbruch, Präsident der DGP, am Vortag der öffentlichen Anhörung zum Thema Sterbebegleitung am 23. September im Deutschen Bundestag. Auch der Versuch, die Bedingungen genau zu definieren, unter denen Ärzte dies tun dürften, sei zum Scheitern verurteilt, weil das Lebensende nicht klar zu definieren sei, sagte er. Fest stehe für die Fachgesellschaft: „Töten ist keine ärztliche Aufgabe.“
Radbruch verwies dabei auf die ersten Ergebnisse der aktuellen Online-Befragung der Fachgesellschaft zum ärztlich assistierten Suizid und zur Sterbebegleitung. An dieser nahmen zwischen Mitte Juli und Ende August mehr als 1.800 in der Palliativversorgung tätige Ärztinnen und Ärzte, Pflegende und Vertreter weiterer Berufsgruppen teil. Ein wesentliches Ergebnis: Von den befragten 880 Ärzten, die täglich schwerstkranke und sterbende Menschen versorgen, lehnen 56 Prozent eine eigene Suizidassistenz grundsätzlich ab.
Gesetzlichen Änderungen stehen die multiprofessionellen DGP-Mitglieder skeptisch gegenüber: 34 Prozent sprechen sich lediglich für berufsrechtliche Änderungen aus, nur 21 Prozent befürworten eine strafrechtliche Änderung, lediglich 16 Prozent eine Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch. Eine gesetzliche Regelung, die die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe verbietet, würden 56 Prozent der Befragten befürworten.
Die Bitte von Patienten nach ärztlicher Beihilfe zum Suizid sei der Umfrage zufolge zudem ein eher seltenes Phänomen, das keine Änderung des Strafrechts rechtfertige, erklärte Friedemann Nauck, ehemaliger DGP-Präsident. Im Verlauf der vergangenen fünf Jahre seien 75 Prozent der im Sommer befragten Palliativärzte lediglich von durchschnittlich zehn Patienten um Suizidassistenz gebeten worden, berichtete er.
Viele der befragten Palliativärzte bestätigten ferner: Patienten, die sich Suizidbeihilfe wünschen, wollen nicht zwingend sofort sterben, sondern glauben vielmehr, eine Situation nicht mehr ertragen zu können. Nach Meinung von 94 Prozent der Palliativärzte ist ein Sterbewunsch nicht absolut und ausschließlich, sondern Ausdruck einer Ambivalenz. „Zur Entlastung sei das Gespräch über den Sterbewunsch wesentlich, darin waren sich die Befragten einig", bekräftigte Nauck. In Einzelfällen könnten sie jedoch den Wunsch nach ärztlich assistiertem Suizid nachvollziehen.
Grundsätzlich könne eine adäquate ambulante und stationäre Palliativversorgung den Wunsch nach Beihilfe zum Suizid in den allermeisten Fällen ausräumen, ist DGP-Präsident Radbruch überzeugt. Nur vier Prozent der Befragten hielten jedoch die vorhandenen Möglichkeiten der palliativmedizinischen Versorgung für ausreichend.
Die DGP begrüße deshalb den vorliegenden Entwurf für ein Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) als einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer flächendeckenden und qualitätsgesicherten Hospiz- und Palliativversorgung, sagte Maria Wasner, Vizepräsidentin der DGP.
„Schwerstkranke und sterbende Menschen brauchen nicht nur auf den Palliativstationen, sondern auch auf den Allgemeinstationen eines Krankenhauses oder in Alten- und Pflegeheimen kompetente palliativmedizinische Versorgung und Begleitung durch ein multiprofessionelles Team", betonte sie.
Begleitet hat den Auf- und Ausbau der Palliativmedizin in Deutschland die Deutsche Krebshilfe. Gerd Nettekoven, ihr Vorstandsvorsitzender, betonte in Berlin: „Bis heute haben wir insgesamt mehr als 70 Millionen Euro in den Aufbau palliativmedizinischer Versorgungsstrukturen, Stiftungsprofessuren, in Forschungsprojekte mit palliativmedizinischen Inhalten sowie in Akademien für die palliativmedizinische Fort- und Weiterbildung investiert. Das in Planung befindliche Hospiz- und Palliativgesetz könnte nun zu einer flächendeckenden und qualitätsgesicherten palliativmedizinischen Versorgung beitragen."
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: