Politik

Mehrwertsteuerab­senkung: Gesetzliche Kranken­versicherung spart 600 Millionen Euro

  • Dienstag, 25. August 2020
/K.-U. Häßler, stock.adobe.com
/K.-U. Häßler, stock.adobe.com

Berlin – Durch die am 1. Juli 2020 in Kraft getretene temporäre Absenkung der Mehr­wert­steuer werden sich allein im Bereich Arzneimittel voraussichtlich Einsparungen in Höhe von 600 Millionen Euro für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ergeben. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor.

Die Patienten würden durch die abgesenkte Umsatzsteuer direkt allerdings nur dann ent­lastet, so die Bundesregierung, soweit der Unternehmer die Senkung der Umsatzsteuer weitergibt und die Kosten der entsprechenden umsatzsteuerpflichtigen Lieferungen und Gesundheitsleistungen von den Patienten selbst getragen und nicht von anderer Seite übernommen oder erstattet werden.

Im Sinne der vom Bundesfinanzministerium (BMF) genannten Zielsetzung des Konjunk­turpakets müsste nach Einschätzung der Linke dafür gesorgt werden, dass der auch im Gesundheitswesen infolge der Absenkung der Mehrwertsteuer verbundene Verzicht auf Steuereinnahmen an die Endverbraucher, also die Patienten, durchgereicht wird.

Die eingesparten Mittel dürften nicht bei der GKV „hängen bleiben“. Aus Sicht der Linken stelle die Reduzierung der Eigenbeteiligungen dafür einen geeigneten Weg dar. Zwar sei­en die medizinischen Leistungen im Gesundheitswesen überwiegend von der Umsatz­steuer befreit, dennoch sei das Umsatzsteueraufkommen auch im Gesundheitswesen er­heblich.

„In einzelnen Leistungsbereichen der gesetzlichen Krankenversicherung kann die zeitlich befristete Senkung der Umsatzsteuersätze zur Absenkung von Eigenbeteiligungen und Zuzahlungen führen“, so die diesbezügliche Einschätzung der Bundesregierung.

Eine darüber hinausgehende Reduzierung stehe aber dem Sinn und Zweck von Eigenbe­teiligungen und Zuzahlungen entgegen. Die für den Bereich der GKV geregelten Zuzah­lungen würden einen „Finanzierungsbeitrag zur Stärkung der Nachhaltigkeit“ darstellen und als „Stabilisierungsfaktor“ zu einer ausgewogenen Lastenverteilung im Gesundheits­wesen beitragen.

aha

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