Vermischtes

Meniskusriss bei Profifußballer als Berufskrankheit anerkannt

  • Mittwoch, 23. November 2022
/picture alliance, Eibner-Pressefoto
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Chemnitz – Der Meniskusriss eines Profifußballers gilt als Berufskrankheit. Nach einem richterlichen Hinweis habe die Berufsgenossenschaft ihre Berufung gegen eine vorherige Entscheidung des Sozialgerichts Dresden zurückgenommen, teilte das sächsische Landessozialgericht in Chemnitz heute mit.

Diese Entscheidung sei nun rechtskräftig. Der Kläger hatte sich im Jahr 2006 verletzt. Die Einstufung als Be­rufs­krankheit ist wichtig für medizinische und finanzielle Leistungen.

Der Meniskusriss am linken Knie sei wesentlich durch die dreieinhalb Jahre dauernde Karriere als Profifußbal­ler verursacht worden, erklärte das Gericht.

Drei Sachverständige hätten übereinstimmend festgestellt, dass die Tätigkeit die Kniegelenke überdurch­schnittlich belaste. In der wissenschaftlichen Literatur gelte Fußball als einer der größten Risikofaktoren für Meniskusverletzungen.

afp

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