Meniskusriss bei Profifußballer als Berufskrankheit anerkannt

Chemnitz – Der Meniskusriss eines Profifußballers gilt als Berufskrankheit. Nach einem richterlichen Hinweis habe die Berufsgenossenschaft ihre Berufung gegen eine vorherige Entscheidung des Sozialgerichts Dresden zurückgenommen, teilte das sächsische Landessozialgericht in Chemnitz heute mit.
Diese Entscheidung sei nun rechtskräftig. Der Kläger hatte sich im Jahr 2006 verletzt. Die Einstufung als Berufskrankheit ist wichtig für medizinische und finanzielle Leistungen.
Der Meniskusriss am linken Knie sei wesentlich durch die dreieinhalb Jahre dauernde Karriere als Profifußballer verursacht worden, erklärte das Gericht.
Drei Sachverständige hätten übereinstimmend festgestellt, dass die Tätigkeit die Kniegelenke überdurchschnittlich belaste. In der wissenschaftlichen Literatur gelte Fußball als einer der größten Risikofaktoren für Meniskusverletzungen.
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