Menschen mit Behinderung: Schutz für Werkstattlöhne

München – Die Verdienste von Menschen mit Behinderung, die in Werkstätten arbeiten, sollen besser gesichert werden. Um die finanziellen Folgen der Pandemie gering zu halten, haben Bund und Länder die Abgaben an den Ausgleichsfonds des Bundes reduziert, wie das bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales vorgestern mitteilte.
Durch eine zeitlich befristete Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung werden die Abgaben der Inklusionsämter an den Ausgleichsfonds des Bundes von 20 auf zehn Prozent reduziert.
Die Verordnung regelt die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Der Arbeitgeber muss eine Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt entrichten, wenn er nicht die vorgeschriebene Zahl an schwerbehinderten Menschen einstellt.
Durch die Änderung sollen den Ländern Mittel von rund 70 Millionen Euro überbleiben, die die Verdienstausfälle in Werkstätten kompensieren sollen, wie es in der Mitteilung hieß.
„Menschen mit Behinderung dürfen nicht die Leidtragenden der Krise sein“, betonte Carolina Trautner (CSU), bayerische Sozialministerin. Aufgrund der coronabedingten Schließungen sind den Werkstätten für behinderte Menschen Einnahmen weggebrochen. Werkstattbeschäftigte können kein Kurzarbeitergeld beziehen.
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